Kino verboten, Peepshow nicht
Wer heute DAS macht, muss mit 7.260 Euro Strafe rechnen
Der Karfreitag bringt Gesetze mit sich, die Veranstaltungen kurz vor Ostern verbieten. Diese gelten in jedem Bundesland – mal strenger, mal nicht.
Am Karfreitag gedenken Gläubige der Kreuzigung und dem Tod Jesus Christus. Trotzdem handelt es sich in Österreich – anders als in Deutschland – um keinen gesetzlichen Feiertag. Im ganzen Land gibt es Gesetze, die verschiedene Veranstaltungen an diesem Tag verbieten – – mal sind sie strenger, mal nicht.
In Wien, Niederösterreich, Salzburg und Tirol sind Veranstaltungen zugelassen, die "dem Charakter des Tages entsprechen" bzw. "religiöse Gefühle nicht verletzen".
Kino verboten, Peepshows erlaubt
In Vorarlberg sind "Veranstaltungen von Lichtspielen", sprich: Kino-Vorführungen, eigentlich nur dann erlaubt, sofern diese der Bedeutung des Karfreitags "abträglich" sind. Auch im Burgenland müsste die Aufsichtsbehörde laut Paragraf 8 des Veranstaltungsgesetzes "die sofortige Einstellung von Filmvorführungen verfügen". Keine guten Nachrichten für "Kung Fu Panda 4", "Chantal im Märchenland" oder die "Ghostbusters", welche beispielsweise im Cineplexx Mattersburg und Hohenems auf dem Programm stehen.
Nur Oberösterreich und die Steiermark verzichten völlig auf Sonderregelungen.
Die strengsten Regeln gibt es in Kärnten. Hier sind unerwünschte Veranstaltungen sogar bis morgen, Karsamstag, um 14 Uhr verboten. Darunter fallen zum Beispiel Konzerte und Sportveranstaltungen. Bei anderen Events handelt es sich oft um eine juristische Auslegungssache – Discos, Bars und Restaurants haben meist geöffnet.
Kurios: "Peepshows, Striptease-Vorführungen, Tabledance und ähnliche erotische Tanzvorführungen" fallen explizit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Es stellt sich nun die Frage, ob ein derartiges Verbot überhaupt noch zeitgemäß ist. Wie die "Antenne Kärnten" berichtet, fand im vergangenen Jahr im Kulturhof Villach ein Protestkonzert der deutschen Band Dÿse statt – gegen die "religiös begründete Ungleichbehandlung". Laut Veranstalter Martin Dueller schränke ein Verbot dieser Art die Kunstfreiheit ein. Außerdem sei der Karfreitag auch kein Feiertag – "und wer arbeiten kann, kann auch feiern".
Trotzdem drohen bei einem Verstoß gegen das allgemeine Veranstaltungsverbot bis zu 7.260 Euro Strafe.