Persönlicher Feiertag
Wer am Karfreitag freihaben will, muss jetzt das tun
Wer den Karfreitag nächstes Jahr als "persönlichen Feiertag" haben will, der muss noch heuer dafür seinen Arbeitgeber informieren – alle Details hier.
Das Jahr geht langsam dem Ende entgegen, doch zwischen Weihnachten und Neujahr wartet noch eine Herausforderung für alle, die einen besonderen persönlichen Feiertag im neuen Jahr haben möchten. Wer im nächsten Jahr nämlich den Karfreitag (Freitag, 29. März 2024) als "persönlichen Feiertag" haben will, muss das bis zum Freitag, dem 29. Dezember seinem Arbeitgeber bekannt geben.
Frist läuft ab
Warum? Durch die (umstrittene) Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2019 wurde der Karfreitag als Feiertag für evangelische, methodistische und altkatholische Gläubige in Österreich abgeschafft.
Stattdessen können Beschäftigte in Österreich, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit, einmal pro Urlaubsjahr einen freien Tag selbst bestimmen. Dafür wird dann ein Tag aus dem bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen. Die Bekanntgabe muss schriftlich und unterschrieben bis zum Jahresende erfolgen – das ist spätestens Freitag, da der 30. und der 31. Oktober heuer auf ein Wochenende fallen.
Die Österreichische Gewerkschaftsbund hat einen Musterbrief auf seiner Homepage veröffentlicht, mit dem man den Urlaubstag beantragen kann. Will man den persönlichen Feiertag wann anders nehmen, gilt auch, dass die schriftliche Bekanntgabe spätestens 3 Monate vorher erfolgen muss. Der ausgesuchte Tag darf kein Feiertag, Samstag oder Sonntag sein.
Keine Garantie auf freien Tag
Der Arbeitgeber kann Beschäftigte "ersuchen", dass sie doch an diesem Tag arbeitet. Falls das passiert, hat man Anspruch auf das Entgelt für die gearbeiteten Stunden und das Urlaubsentgelt. Es wird dann kein Urlaubstag aus dem bestehendem Urlaubsanspruch abgezogen, aber das Bestimmungsrecht eines "persönlichen Feiertags" ist für dieses konkrete Urlaubsjahr verbraucht.