Wienerin ist verzweifelt
Weniger Mindestsicherung wegen wertvollem Auto
Petra ist körperlich beeinträchtigt, auf ihr 11 Jahre altes Auto angewiesen. Weil dieses laut ÖAMTC 18.000 € wert sei, soll sie weniger Geld bekommen.
Petra ist verzweifelt: Aufgrund ihrer körperlichen Situation lebt die 55-jährige von der Mindestsicherung. Die zuvor selbstständige Trafikantin ist schwerstbehindert, leidet an COPD, Krebs und an den Folgen von fünf Bandscheibenvorfällen. Aber nicht nur deshalb ist sie auf ein eigenes Auto angewiesen: "Ich versorge meine kranke Mutter, muss regelmäßig zu ihr fahren."
Nun flatterte jedoch ein Brief der Behörden ins Postkasterl. Der Inhalt: Der Wert ihres Autos sei zu hoch! Bei erneutem Antrag auf Mindestsicherung im April 2024 sollte sie vorweisen können, das Auto verkauft zu haben. Für Petra brach eine Welt zusammen: "Ohne Auto geht es nicht", sagt sie. Der Mercedes Vito, mit dem sie unterwegs ist, sei nach ihren Angaben elf Jahre alt und optisch bereits stark beschädigt. "Ich hatte zuvor ein 23-jähriges Auto, das zwar tadellos funktionierte, wofür ich jedoch kein Pickerl mehr bekam", erzählt sie.
"Das ist doch kein Luxusauto!"
Die Rettung kam aus der Familie, von ihrem Vater bekam Petra den alten Mercedes. "Ich habe extra vorher recherchiert, wie viel es wert ist. Ein Mitarbeiter von Mercedes hat mir gesagt, das Auto sei maximal noch 9.000 Euro wert, ein Sachverständiger sprach sogar von 7.000 Euro. Allein für die Reparaturkosten würden 3.000 zu zahlen sein." Dennoch ergab ein Gutachten des ÖAMTC einen Wert von 18.000 Euro - zu viel für den Bezug der Mindestsicherung. "Wie sich bei meiner Recherche herausstellte, wurden diverse Vito zur Berechnung herangezogen, die erheblich jünger waren und sich nicht im österreichischen Automarkt befanden. Das ist doch kein Luxusauto!", kritisiert sie.
Auf "Heute"-Anfrage bleibt der ÖAMTC dabei: "Wir konnten keine Abweichung des ermittelten Wertes feststellen. Dieser erscheint durchaus marktkonform", heißt es. Man biete Petra jedoch an, das Fahrzeug nochmals und unter Einbindung anderer Sachverständiger anzusehen. Die zuständige Magistratsabteilung 40 beruhigt indes: Könne die Betroffene vorweisen, aufgrund einer Behinderung auf das Auto angewiesen zu sein, würde sich eine Lösung finden.