Wolfsabschuss bleibt verboten

"Weltfremd und abgehoben" – FPÖ tobt über EuGH-Urteil

Nach einem richterlichen Beschluss des Europäischen Gerichtshof dürfen in Österreich keine Wölfe mehr abgeschossen werden.

Lukas Leitner
"Weltfremd und abgehoben" – FPÖ tobt über EuGH-Urteil
Ein Wolf unterwegs in Oberösterreich. (Archivbild)
Daniel Scharinger / picturedesk.com

In der Europäischen Union gibt es laut dem Bauernbund mehr als 20.000 Wölfe. Das Großraubtier ist also längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. "Die ungebremste Explosion der Wolfs-Population gefährdet nicht nur unsere unschätzbare Alm- und Weidewirtschaft, sondern auch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, da sich Wölfe zusehends auch in die Nähe von Siedlungen vorwagen", betonte Bauernbund-Direktor David Süß.

Trotzdem keine Ausnahme

Dennoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, dass der Wolf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden darf. Dem Richterspruch geht ein Tiroler Fall voraus, indem es einen Abschussbescheid gab, um Problemwölfe zu beseitigen.

Das Urteil gab dabei dem Bundesland recht, wie Süß weiter erklärte. Trotzdem kann in Zukunft "eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist", hält das der EuGH fest.

FPÖ tobt

Für den freiheitlichen Europaparlamentarier Roman Haider zeige sich bei dem Urteil einmal mehr, "wie weltfremd und abgehoben die Vertreter von EU-Spitzenorganen agieren". Denn laut dem Rechtsspruch dürfe es eben keine Ausnahmen vom Verbot der Wolfsjagd durch einen Bescheid geben – wie es in Tirol der Fall war.

"Insbesondere der Hinweis auf angebliche gelindere Mittel wie den Almenschutz demonstriert, dass die Richter keine Ahnung von den Gegebenheiten im alpinen Gelände haben. Offensichtlich haben sie nicht einmal versucht, sich umfassend zu informieren, sondern sind blind den Scheinargumenten von selbsternannten Tierschutz NGOs gefolgt", kritisierte Haider weiter.

"Weltfremde Richter"

Immerhin sei der geforderte Alm- und Herdenschutz weder wirtschaftlich noch effektiv. Zudem zähle für die "weltfremden Richter" auch das Leben der bedrohten Weidetiere nicht. Für Haider sei in der Causa klar, dass es insgesamt zu einer umgehenden Änderung des Schutzstatus des Wolfs kommen müsse. "Nur wenn der strenge Schutzstatus des Wolfes gelockert wird, kann es ein für alle Seiten gedeihliches Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf geben", so Haider abschließend.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Wolf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden darf, obwohl die ungebremste Wolfs-Population die Alm- und Weidewirtschaft gefährdet
    • Trotzdem kann in Zukunft eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet
    • Kritik an dem Urteil äußerte der freiheitliche Europaparlamentarier Roman Haider, der eine umgehende Änderung des Schutzstatus des Wolfs fordert
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