Geflügelpest breitet sich aus
Weiterer Vogelgrippe-Fall jetzt im vierten Bundesland
Geflügelpest nun in vier Bundesländern festgestellt. Gesundheitsministerium rechnet mit weiteren Fällen während der kalten Jahreszeit.
In Österreich ist die Vogelgrippe weiter auf dem Vormarsch. Nachdem im Burgenland, Niederösterreich und Wien bereits mehrere Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind, hat sich in Kärnten am Dienstag der Verdacht bestätigt.
Wie das Land Kärnten am Montagabend mitteilte, handelt es sich bei dem betroffenen Fall um einen verendeten Wildvogel im Bezirk Klagenfurt-Land. Der tote Kranich war am Wochenende im Gemeindegebiet von Grafenstein aufgefunden worden. Laut einer Untersuchung der AGES starb der Vogel tatsächlich an "Aviäre Influenza", besser bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe.
Was ist die Vogelgrippe?
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome. Sie können aber den Virus verbreiten.
Ganz Österreich ist Risikogebiet
Mit dem Einbruch der kalten Jahreszeit in Österreich ist wieder mit dem vermehrten Auftreten der Geflügelpest zu rechnen, heißt es von von Gesundheitsministerium. Daher ist ist das gesamte Bundesgebiet schon seit dem Frühjahr als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" definiert. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern gelten aktuell zahlreiche Maßnahmen. Unter anderem gilt für alle tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln eine österreichweite Meldepflicht bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Bei Geflügel gilt außerdem eine Anzeigepflicht, wenn der Verdacht auf Geflügelpest besteht. Jeder Verdacht muss eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt gemeldet werden.
Keine Gefahr für Menschen
Menschen müssen sich vor der Vogelgrippe nicht fürchten. Eine Übertragung sei äußert unwahrscheinlich, heißt es vom Land Kärnten. Trotzdem sollte man tote Wildtiere nicht berühren. "Oberstes Ziel muss es sein, ein Übergreifen auf unsere Geflügelbetriebe zu verhindern", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter. Martin Gruber.