Hammer-Urteil!
"Weiß nix" – Doppelmord-Angeklagter jammert vor Gericht
Jener Pole, der zwei Menschen auf dem Gewissen haben soll, behauptete beim Prozess: "Ich weiß nix und kann mich nicht erinnern."Nun ist das Urteil da.
Bewaffnete Beamte waren zur Bewachung da, weil Wojciech M. (51) als gefährlich und höchst aggressiv gilt und schon in der U-Haft für einen WEGA-Einsatz gesorgt hatte. Vor Gericht gab sich der Pole am Montag jedoch zahm. Gebückt schritt der gedrungene Mann mit dem aufgedunsenen Gesicht in den Gerichtssaal, nahm in der Mitte Platz.
"Er hat zwei Leben auf brutalste und abscheulichste Weise ausgelöscht. Die Taten und Bilder sind wahnsinnig verstörend und haben auch die erfahrensten Ermittler erschüttert", eröffnete die Staatsanwältin die Verhandlung. Wie berichtet, soll der Mann Anfang des Jahres zwei Zufallsopfer (74, 31 Jahre) in Wien misshandelt und getötet haben. DNA- und Blutspuren an beiden Tatorten überführten ihn.
"Etwas war in meinem Kopf"
Vor Gericht behauptete der Angeklagte mit gebrochener Fistelstimme nur: "Ich weiß nix". Nicht einmal ob er schuldig ist, konnte er sagen. "Ich kann mich nicht erinnern", stammelte der 51-Jährige. "Es war wie ein Alptraum." Zwar erkenne er sich auf Überwachungsaufnahmen, könne sich aber nicht erklären, was er gemacht habe. "Ich war in einer anderen Welt, etwas war in meinem Kopf", jammerte er. Als Grund vermutete er starken Alkohol- und Drogenkonsum: "Ich nahm viel Speed."
2,9 Promille Alkohol im Blut
Ausgewertete Haarproben ergaben jedoch, dass der 51-Jährige nicht dauerhaft Substanzen eingenommen hatte, sondern nur gelegentlich zu Alkohol und Drogen griff. Nur bei seiner Verhaftung am 8. Jänner hatte er 2,9 Promille Alkohol im Blut. Das rührte jedoch laut Anklage daher, dass er in den Häusern und nach den Taten gefundene Flaschen austrank, bevor er sich aus dem Staub machte. Der Gerichtspsychiater bezeichnete ihn als "empathielos und sadistisch", geht jedoch davon aus, dass er bewusst gehandelt habe.
Neu war, dass der Angeklagte immer wieder "dunkle Gestalten, wie Zombies oder Teufel" gesehen haben will. Anwältin Astrid Wagner sieht darin "Hinweise einer Wahnerkrankung". Die Aufgabe der Geschworenen sei es angesichts der erdrückenden Beweislast nur, zwischen einer Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung oder einer Einweisung zu entscheiden.
Hammer-Urteil: schuldig und lebenslange Haft!
Um 18:00 Uhr und somit einen Tag früher als angesetzt, fällten die davon unbeeindruckten Geschworenen bereits ein Urteil – einstimmig mit 8:0: Lebenslange Haft plus anschließende Einweisung, nicht rechtskräftig.