Gutscheine nicht angenommen

Wegen Raststätten-Regel bekommt Lena keine Schokolade

Ein Paradebeispiel für "Vorschrift ist Vorschrift". Lena (8) will den Sinn dieser Erwachsenen-Regel nicht einsehen. Ihre Eltern auch nicht.

Newsdesk Heute
Wegen Raststätten-Regel bekommt Lena keine Schokolade
Leider kein Twix - Lena zeigt ihre vier Gutscheine, die sie nicht eingelöst hat.
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Dieses Erlebnis verärgert Lena (8). Es ist – nach einem wunderschönen Urlaub an der kinderfreundlichen italienischen Adria – die harte Rückkehr in die penibel reglementierte Welt Österreichs.

Das Ärgernis geschieht auf der Rückreise. Etwa drei Stunden nach der Abfahrt, die Urlauber fahren gerade auf der Südautobahn (A2), machen Lena und ihre Familie eine kurze Pause an der Landzeit Raststätte Graz-Kaiserwald. Bei Familien mit Kindern ist ein Stopp hier wegen des großen Spielplatzes besonders beliebt.

50 Cent pro Klo-Besuch - Lena sammelt Gutscheine

Erstes Ziel im Haus ist die Toilette. In Italien ein Gratis-Vergnügen, in Österreich muss man 50 Cent für den Zugang bezahlen. Immerhin: Man bekommt dafür einen Shop-Gutschein im Wert von 50 Cent.

Die geschäftstüchtige Lena sammelt alle Klo-Zugangskarten der Familie ein – zwei Euro hat sie nun, um nun im Shop einzukaufen. Das denkt sie jedenfalls. Es kommt anders.

Lena entscheidet sich für einen Energie-Kick, nimmt sich vor der Kassa ein Twix. 2,30 Euro verlangt die Verkäuferin dafür (40 Cent teurer als eine Dreier-Packung im Supermarkt). Stolz will Lena ihre vier Gutscheine aushändigen und den Rest mit Münzen bezahlen. Doch das geht nicht.

Zu viele Gutscheine für diesen Einkauf

"So viele Gutscheine darf ich nicht annehmen", sagt die Kassierin. Die Erklärung der Frau ist für Lena und ihre Familie zunächst unverständlich. Sie ziehen – verständlicherweise – erbost ab.

"Wieso? Ich habe doch zwei Euro gesammelt", beklagt sich Lena wiederholt, "warum soll ich die Gutscheine sammeln, wenn ich damit keine Schokolade kaufen kann?"

Beliebte Rasttätte. Für Lena keine Traumdestination mehr.
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Das Kleingedruckte auf der Rückseite...

Erst später wird klar, was gemeint ist. Auf der Gutschein-Rückseite steht im Kleingedruckten, dass man nur einen Gutschein pro Euro auf der Rechnung einlösen kann. Bei einem Riegel um 2,30 Euro hätte Lena also nur zwei Gutscheine abgeben können.

Vorschrift ist Vorschrift heißt es in der Heimat. In Italien hätten die Verkäufer vielleicht ein Auge zugedrückt.

Übrigens, bei der Einführung der 50-Cent-Gebühr für die Toiletten vor elf Jahren hatte es noch geheißen, dass Kinder gratis aufs WC dürfen und, dass die Gutscheine akkumuliert werden dürfen…

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Lena (8) und ihre Familie erleben auf der Rückreise von einem Urlaub in Italien eine unangenehme Situation an einer Raststätte in Österreich, als Lena ihre gesammelten Gutscheine für den Toilettenzugang nicht für Schokolade einlösen kann
    • Die Regel besagt, dass nur ein Gutschein pro Euro auf der Rechnung eingelöst werden kann, was Lena und ihre Familie verärgert, da sie dies nicht vorher wussten
    red
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