Rechtseinspruch eingelegt
Wegen Kindesentführung: Mama zu 10 Monaten verurteilt
Wegen Kindesentziehung und Körperverletzung wurde eine 32-Jährige am Wiener Landesgericht verurteilt. Sie hatte ihren Sohn nach Frankreich entführt.
Die Ukrainerin war nach dem Kriegsbeginn gemeinsam mit ihrem Partner nach Österreich geflüchtet. In ihrer Flüchtlingsunterkunft fiel schnell auf, dass sich die beiden nicht genug um den Sohn kümmerten. Dieser war erst im Oktober 2020 geboren.
Versuchte Entführung schon vor eigentlicher Tat
Der Bub soll weitgehend unbeaufsichtigt und auch sehr ungepflegt gewesen sein, berichtet der ORF Wien. Die MA 11 versuchte erfolglos, einzugreifen. Vor allem die Mutter wollte nichts einsehen, ignorierte auch Unterstützungsmaßnahmen. Schlussendlich wurde das Kind im Oktober 2022 abgenommen, das Jugendamt bekam die vorläufige Obsorge.
Der Bub daraufhin in einer betreuten WG untergebracht. Dort durfte ihn der Vater wöchentlich besuchen, die Mutter hatte kein Besuchsrecht. Trotzdem tauchte sie am 10. August 2023 bei der WG auf, versuchte den Sohn einer Betreuerin zu entreissen. Sie packte die Mitarbeiterin an den Haaren, drückte sie zu Boden. Bei dem Gerangel wurde die Betreuerin leicht verletzt, der Mutter gelang es aber nicht, mit dem Kind zu flüchten.
Internationaler Haftbefehl gegen die Eltern
Etwa zwei Wochen später kam gerade ein Betreuer von einem Spaziergang zurück, auf dem er mit dem Dreijährigen und zwei weiteren Kindern war. Dabei wurde er am Gartentor vom Vater des Buben angegriffen, der versuchte, sich den Sohn zu schnappen. Er stieß den Betreuer zu Boden. Dann sprang die Mutter aus dem Gebüsch, nahm das Kind und lief weg. Der Vater ließ erst daraufhin vom Betreuer ab und lief ebenfalls davon.
Die beiden Eltern wurden daraufhin per internationalem Haftbefehl gesucht. Trotzdem fehlte von allen dreien bis Mitte September jede Spur, Interpol machte sie schließlich in Paris ausfindig. Der Bub kam wieder nach Wien. Die Eltern wurden festgenommen, landeten in Auslieferungshaft. Während der Vater einem vereinfachten Auslieferungsverfahren zustimmte und bereits Mitte Jänner wegen Kindesentführung zu einem Jahr unbedingt verurteilt wurde, verweigerte die Mutter die Zusammenarbeit mit den Beamten.
Sohn hat Angst vor der eigenen Mutter
"Wir wollten das Land verlassen. Das Land, in dem mir mein Kind gestohlen wurde. In dem Land, aus dem ich komme, herrscht Krieg. In dem friedlichen Land, wo ich jetzt bin, wurde mir das Kind gestohlen", so die Angeklagte vor Gericht. Sie wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Da sie sich seit der Festnahme durchgehend in Haft befand, wurde sie nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Die Ukrainerin war aber nicht einverstanden mit dem Urteil, legte Rechtsmittel ein. Die Kindesentführung hat bei dem Sohn unterdessen zahlreiche Spuren hinterlassen. Er leidet an Schlafstörungen, ist in therapeutischer Behandlung und zeigt massive Anzeichen, Angst vor der Mutter zu haben, schildert seine Anwältin.
Auf den Punkt gebracht
- Eine 32-jährige Ukrainerin wurde am Wiener Landesgericht wegen Kindesentziehung und Körperverletzung verurteilt, nachdem sie ihren Sohn nach Frankreich entführt hatte
- Es bestand ein internationaler Haftbefehl gegen sie und den Vater des Kindes
- Alle drei wurden in Paris ausfindig gemacht, die Eltern wurden festgenommen
- Der Sohn leidet unter den Folgen der Entführung und zeigt massive Anzeichen von Angst vor seiner Mutter