Gilt für Betroffene
Wegen Hochwasser: AMS setzt Kontroll-Termine aus
Aufgrund des aktuellen Unwetters setzt das AMS in ganz Österreich bis Mittwoch Kontrollmeldungen für betroffene Personen aus.
Aufgrund der aktuellen und noch drohenden Witterungslage und den damit verbundenen Hochwasserschäden bzw. Verkehrssperren weist das Arbeitsmarktservice (AMS) in einer Aussendung darauf hin, dass von Hochwasserschäden unmittelbar betroffene Personen vorgeschriebene Kontrollmeldetermine bis inklusive Mittwoch (18.9.) sanktionsfrei nicht einhalten müssen.
Dies gilt auch für Mitglieder von Hilfsorganisationen, wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr für Hochwassereinsätze oder für Personen, denen die Anreise zum AMS aufgrund von Verkehrssperren bzw. Unpassierbarkeit verunmöglicht wurde.
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Frist für Arbeitslosengeld-Antrag verlängert
Für betroffene Personen wird außerdem die Frist zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für diese Tage verlängert. Dies gilt insbesondere in den besonders betroffenen Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark.
"Unser Mitgefühl gilt den Betroffenen, unser Dank und unsere Anerkennung den zahlreichen Mitgliedern der Rettungs- und Hilfsorganisationen und allen die da draußen ihren Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden, Bekannten und Nachbarn helfen", so der Vorstand des AMS, Johannes Kopf, und die Wiener AMS-Geschäftsführerin, Petra Draxl. Bei Fragen können sich AMS-Kunden an die Servicelines wenden. Die Telefonnummern sind auf der Homepage www.ams.at abrufbar.
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Auf den Punkt gebracht
- Das Arbeitsmarktservice (AMS) setzt aufgrund des aktuellen Hochwassers bis Mittwoch Kontrollmeldungen für betroffene Personen aus, einschließlich Mitglieder von Hilfsorganisationen und Personen, die aufgrund von Verkehrssperren nicht anreisen können
- Zudem wird die Frist zur Beantragung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für die betroffenen Tage verlängert, insbesondere in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark