Lokal-Besitzerin geklagt

Wegen Helene-Fischer-Hits – hohe Strafe für Wirtin

Eine Linzer Bar-Betreiberin spielte ein bekanntes Lied von Helene Fischer. Ihr flatterte eine Klage ins Haus. Jetzt erklärt eine Expertin Details.

Oberösterreich Heute
Wegen Helene-Fischer-Hits – hohe Strafe für Wirtin
Eine Linzer Lokal-Chefin ist mit einer Klage konfrontiert. Sie spielte ein bekanntes Lied von Helene Fischer, ohne eine entsprechende Lizenz zu besitzen.
Eva Manhart / APA / picturedesk.com, iStock

So kann das Leben sein: Zum wiederholten Male sorgt eine Betreiberin einer Bar in der Linzer Altstadt für Aufsehen. Fiel die Frau in den vergangenen Jahren als Kritikerin der Corona-Maßnahmen auf, steht sie jetzt indirekt wegen Helene Fischer im Mittelpunkt.

Musik ohne Lizenz abgespielt

Bei einer Kontrolle im Februar wurde festgestellt, dass die Wirtin in ihrem Lokal die Lieder "Atemlos durch die Nacht" von Helene Fischer und "Griechischer Wein" von Udo Jürgens abgespielt hat. Jetzt wurde sie von AKM – Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger – geklagt. Da sie diese Hits ohne Lizenz ihren Gästen vorspielte, soll sie jetzt 4.810 Euro Gebühren nachzahlen. Bisher scheiterte ein Prozess am Nichterscheinen der Gastronomin.

Hintergrund des Vorfalls: Wer in einem Gastro-Betrieb Lieder spielt, muss eine Abgabe an die AKM leisten. AKM-Mitglieder bekommen eine Vergütung, wenn ihre Musik in der Öffentlichkeit verwendet wird. Eine Expertin erklärt nun Details zur Causa.

"Wirklich sehr selten"

"Privatanklagen gegen Wirte, die sich weigern, die Aufführungslizenz zu bezahlen, sind wirklich sehr selten", erklärt Susanne Lontzen von der AKM gegenüber der "Kronen Zeitung". Heißt konkret: Wer ein Lokal führt, muss mit der AKM einen Lizenzvertrag abschließen und eine Gebühr für die Musiknutzung zahlen.

Wie läuft es gewöhnlich ab? "Wir fordern die Lokalbesitzer auf, eine Aufführungsbewilligung zu erwerben. Wie hoch die Kosten sind, hängt von der Betriebsgröße ab, aber auch, woher die Musik kommt. Es handelt sich um wirtschaftlich vertretbare Beträge", so Lontzen.

Will ein Wirt den geforderten Betrag nicht entrichten, sei die AKM grundsätzlich sehr geduldig. Erst nach einer zweiten Zahlungsaufforderung werde der Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser ermahne dann zum dritten Mal. Eine Privatanklage wie im Fall der Wut-Wirtin sei eine Ausnahme: "Die meisten Leute sehen schon früher ein, dass unsere Forderung gerechtfertigt ist."

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