Kostenrückerstattung
Was sich bei Wahlarzt-Rechnungen ab Juli ändert
Ab Juli sind Wahlärzte verpflichtet, bezahlte Honorare für die Patienten bei der ÖGK einzureichen, wenn diese es wünschen.
Immer mehr Ärzte entscheiden sich dafür, als Wahlarzt tätig zu sein. Entscheidet man sich als Patient, sich von einem Wahlarzt behandeln zu lassen, ist das Honorar zunächst aus privater Tasche zu zahlen. Wer möchte, kann die Rechnung danach bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. In der Regel bekommt man einen Teil des Betrages zurückerstattet. Der bürokratische Aufwand blieb bislang bei den Patienten – das ändert sich ab 1. Juli nun.
Refundierung binnen 14 Tagen
Ab dann müssen alle Wahlärzte die von Patienten bezahlten Rechnungen direkt an die ÖGK übermitteln. Die direkte Übermittlung via elektronischem Datensatz soll die Wartezeit bei der Kostenerstattung verkürzen. Binnen 14 Tagen sollen Patienten dann ihr Geld zurückerhalten. Wichtig: Die Patienten müssen dem ausdrücklich zustimmen. Patienten, die dies nicht möchten, können Honorarnoten auch nach dem 1. Juli wie gewohnt selbst bei den Krankenversicherungsträgern oder auch gar nicht einreichen.
Ausnahmen
Laut Ärztekammer soll es aber Ausnahmen geben. Nämlich Wahlärzte, denen die elektronische Übermittlung nicht zugemutet werden kann. Das könnte sehr kleine Praxen betreffen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind.
Auf den Punkt gebracht
- Ab Juli müssen Wahlärzte die bezahlten Honorare ihrer Patienten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse übermitteln, was zu einer schnelleren Rückerstattung für die Patienten führen soll
- Innerhalb von 14 Tagen sollen die Patienten ihr Geld zurückbekommen, sofern sie dem zustimmen
- Es wird jedoch Ausnahmen für Wahlärzte geben, bei denen die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist, wie zum Beispiel sehr kleine Praxen