Kostenrückerstattung

Was sich bei Wahlarzt-Rechnungen ab Juli ändert

Ab Juli sind Wahlärzte verpflichtet, bezahlte Honorare für die Patienten bei der ÖGK einzureichen, wenn diese es wünschen.

Heute Life
Was sich bei Wahlarzt-Rechnungen ab Juli ändert
Das Wahlarztmodell wird hierzulande von den Patienten sehr gut angenommen.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Immer mehr Ärzte entscheiden sich dafür, als Wahlarzt tätig zu sein. Entscheidet man sich als Patient, sich von einem Wahlarzt behandeln zu lassen, ist das Honorar zunächst aus privater Tasche zu zahlen. Wer möchte, kann die Rechnung danach bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. In der Regel bekommt man einen Teil des Betrages zurückerstattet. Der bürokratische Aufwand blieb bislang bei den Patienten – das ändert sich ab 1. Juli nun.

Refundierung binnen 14 Tagen

Ab dann müssen alle Wahlärzte die von Patienten bezahlten Rechnungen direkt an die ÖGK übermitteln. Die direkte Übermittlung via elektronischem Datensatz soll die Wartezeit bei der Kostenerstattung verkürzen. Binnen 14 Tagen sollen Patienten dann ihr Geld zurückerhalten. Wichtig: Die Patienten müssen dem ausdrücklich zustimmen. Patienten, die dies nicht möchten, können Honorarnoten auch nach dem 1. Juli wie gewohnt selbst bei den Krankenversicherungsträgern oder auch gar nicht einreichen.

Ausnahmen

Laut Ärztekammer soll es aber Ausnahmen geben. Nämlich Wahlärzte, denen die elektronische Übermittlung nicht zugemutet werden kann. Das könnte sehr kleine Praxen betreffen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind.

red
Akt.