Antworten einer Anwältin
Wartezeiten & Co – darauf darfst du im Lokal bestehen
Darf man ein Restaurant verlassen, ohne zu bezahlen und was, wenn einem das Essen nicht schmeckt? Gäste haben viele Rechte, aber nicht alle.
Das Essen ist schlecht, die Bedienung mürrisch und niemand will die Rechnung kassieren. Muss man sich das alles bieten lassen? Nicht alles, an welchen Punkten Restaurantgäste Rechte einfordern dürfen und wann sie das Nachsehen haben, erklärt eine Rechtsanwältin:
Frau Schnyder, was kann ich tun, wenn ich zu spät komme und mein reservierter Tisch anderweitig besetzt wurde?
Vielerorts gelten 15 Minuten Kulanz als Richtwert – dann wird der Tisch freigegeben. Reserviert man online, steht meist in der Reservationsbestätigung, wie lange ein Tisch freigehalten wird. Ich habe schon erlebt, dass das sehr streng durchgesetzt wird. Meine Empfehlung: Rufe im Restaurant an, wenn sich eine Verspätung abzeichnet, dann erübrigt sich die Diskussion.
„Grundsätzlich sind Reservierungen ein Vorvertrag.“
Und wenn trotz Reservierung und pünktlichem Erscheinen kein Tisch frei ist für mich?
Grundsätzlich sind Reservierungen ein Vorvertrag. Erhält man trotz Reservierung keinen Tisch, kann man theoretisch Schadenersatz verlangen, also zum Beispiel die Anfahrtskosten geltend machen. Man muss jedoch beweisen können, dass man reserviert hat und die Höhe des entstandenen Schadens belegen. Außerdem gilt auch hier häufig eine Daumenregel: Geduldet werden rund 30 Minuten, bis ein freier Tisch verfügbar sein muss.
Was kann ich tun, wenn ein Gericht von der Speisekarte nicht mehr verfügbar ist?
Etwas anderes wählen, denn die Speisekarte ist rechtlich nicht bindend. Um Enttäuschungen zu vermeiden, informiert der Gastronom den Gast im besten Fall bereits bei der Begrüßung am Tisch, dass gewisse Gerichte nicht verfügbar sind.
Gibt es maximale Wartezeiten, bis das Essen auf dem Tisch stehen muss?
Hier gibt es meines Wissens keine rechtlichen Regeln. Die Erwartungen an die Wartezeit sind von Gast zu Gast unterschiedlich und hängen zudem von der Mahlzeit sowie von der Art Restaurant ab: Bei einem Lunch wünscht man sich tendenziell, dass es schneller geht; bei einem 5-Sterne-Dinner steht der Genuss im Vordergrund. So oder so darf man bei langen Wartezeiten nach der Bestellung nicht einfach gehen, ohne zu bezahlen.
Kann ich das Essen zurückgehen lassen, wenn es mir nicht schmeckt?
Nein, "nicht mögen" reicht nicht aus. Man hat aber dann Anspruch auf Nachbesserung, wenn es an der Qualität mangelt. Also wenn das Gericht ungenießbar, versalzen, verbrannt ist oder zum Beispiel die falsche Beilage serviert wird oder gar Reste von Verpackungsmaterial oder Haare darin zu finden sind. In diesen Fällen muss der Gastronom das Gericht zurücknehmen und es verbessern oder neu zubereiten. Wichtig ist aber, dass man dies nach den ersten Bissen einfordert und nicht erst, wenn man bereits die Hälfte oder noch mehr gegessen hat.
Wird das Essen verbessert oder ersetzt, schuldet man den Betrag für das konsumierte Gericht. Ist hingegen keine Nachbesserung möglich und es wird kein Ersatz-Gericht bestellt, muss das ursprünglich bestellte Gericht nicht bezahlt werden. Alle anderen getätigten Konsumationen allerdings schon, also etwa Getränke, Vorspeise oder Dessert.
„Lange Wartezeiten entbinden nicht von der Pflicht, für die Konsumation zu bezahlen.“
Darf ich das Lokal verlassen ohne zu bezahlen, wenn ich mehrmals vergeblich nach der Rechnung gefragt habe?
Nein. Lange Wartezeiten entbinden nicht von der Pflicht, für die Konsumation zu bezahlen. Man darf das Geld aber auf dem Tisch liegen lassen oder seine Adresse hinterlassen, damit eine Rechnung zugestellt und der Betrag später überwiesen werden kann.
Was kann ich tun, wenn mir nach dem Restaurantbesuch schlecht wird?
Grundsätzlich besteht in diesem Fall das Recht auf Schadenersatz. Als Gast kann man erwarten, dass man genießbare Esswaren erhält, von denen man weder krank wird noch einem ein Zahn abbricht, weil sich zum Beispiel ein Stück Nussschale im Essen befindet. Man muss allerdings beweisen, dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung oder der Verletzung und dem konsumierten Essen besteht. Auch die Höhe des Schadens muss belegt werden, etwa mit der Arzt-Rechnung. Ähnliches gilt auch, wenn Kleider beschädigt werden, weil das Personal Esswaren oder Getränke darauf verschüttet. In diesem Fall kann man die Bezahlung der Reinigung verlangen.