Arbeitsweg unzumutbar

Wann darf man bei Unwettern zu Hause bleiben?

Straßensperren, Überflutungen, Hangrutsche – bei Unwettern sind Straßen oft unpassierbar, doch wann darf man auch von der Arbeit zu Hause bleiben?

Newsdesk Heute
Wann darf man bei Unwettern zu Hause bleiben?
Immer öfter stößt man am Arbeitsweg auf Hindernisse. (Archivbild)
Getty Images

Klimakrise heißt Erderwärmung, mehr Wasser verdunstet, mehr Wasser regnet wieder ab. Durch die wärmere Luft sind Unwetter mit mehr Energie geladen, Niederschläge werden heftiger und schwerer vorherzusagen. Nach starken Regenfällen wie zuletzt gibt es keine Verschnaufpause, durch die schwüle Luft kommt er erneut zu Regenfällen, die auf bereits vollgesogene Böden treffen und ganze Landstriche überfluten und Berghänge in Richtung Tal rutschen lassen.

Nicht selten werden dabei komplette Straßen verlegt, aktuell etwa die wichtige B 159 Salzachtal Straße. Selbes gilt für Bahnstrecken: Bei den Hochwassern 2021 wurde beinahe die komplette Strecke der Pinzgauer Lokalbahn zerstört, weitere Überflutungen machten ein Teilstück kurz vor Wiederinbetriebnahme abermals zunichte.

Keine Gefahr eingehen

All das verkompliziert für viele Pendler den täglichen Arbeitsweg. Oft wird es deswegen gar nicht anders möglich sein, als zu spät zu kommen. Das gesteht auch AK-Jurist Philipp Brokes im ORFIII-Interview ein. Grundsätzlich muss man sich als Arbeitnehmer auch bei Unwettern bemühen, so gut wie möglich die Arbeit zu erreichen. "Der Arbeitgeber muss aber in Kauf nehmen, dass in vielen Fällen diese Personen auch mal zu spät kommen werden."

Als Arbeitnehmer muss man sich dabei jedoch natürlich niemals in Gefahr bringen. Wenn lokale Behörden beispielsweise raten, aktuell lieber zu Hause zu bleiben, solle dem Folge geleistet werden. "Da wird der Arbeitgeber auch nicht anders können, als auf die Arbeitskraft kurz zu verzichten"; so Brokes.

Verhindert heißt verhindert

Ist der Arbeitsweg etwa durch Straßensperren mühsamer als sonst geworden, kann man nicht automatisch Home Office einfordern, denn darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Sollte man wirklich eingeschlossen sein, gibt es jedenfalls eine klare Antwort: "Wenn ich am Dienst verhindert bin, dann bin ich eben verhindert." Der Arbeitgeber kann einen nicht zwingen, Home Office zu machen, Urlaub zu konsumieren oder Überstunden abzubauen.

Ein schwieriger Fall ist, sollte das eigene Haus etwa von einer Mure bedroht sein. Kann man sich freinehmen, um das Gebäude abzusichern? Darauf gibt die Rechtslage leider keine eindeutige Antwort her. Hier kommt es etwa darauf an, wie schlimm die Lage wirklich ist, ob es andere Personen zur Hilfe gibt oder ob Maßnahmen bis 17 Uhr warten können. In solchen Fällen sollte deswegen am besten die Rechtsberatung der Arbeiterkammer angerufen werden, rät der Experte.

Klar ist die Lage, wenn im Katastrophenfall der Kindergarten oder die Schule geschlossen bleibt und niemand anderes zur Betreuung infrage kommt. "Dann gilt ganz klar: Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht zu leisten und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können – auch, ohne Urlaub abbauen zu müssen."

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Bei Unwettern sind Straßen oft unpassierbar, was den Arbeitsweg für Pendler erschwert
    • Laut AK-Jurist Philipp Brokes müssen Arbeitnehmer ihr Leben nicht riskieren, um pünktlich zur Arbeit zu kommen, und sollten den Anweisungen lokaler Behörden folgen
    • Bei unzumutbaren Arbeitswegen durch Straßensperren besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf Home Office
    • Im Falle von Kindergarten- oder Schulschließungen aufgrund von Naturkatastrophen gilt die klare Regel, dass Eltern ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen müssen
    red
    Akt.