Vier Monate nach Bescheid
VP-Chef: Asylwerber sollen auf Mindestsicherung warten
Die Wiener ÖVP will die Grundversorgung vom Stadtrechnungshof überprüfen lassen und fordert zudem eine viermonatige Wartezeit für Asylwerber.
Ende Dezember 2023 befanden sich 40 % der in Österreich grundversorgten Personen und rund 70 % aller Mindestsicherungsbezieher in Wien. Der Anteil der Nicht-Österreicher liegt bei der Mindestsicherung aktuell bei weit mehr als der Hälfte. Zudem gibt es aufgrund des Familiennachzuges derzeit pro Monat rund 350 neue Kinder an Wiener Schulen.
Die Wiener ÖVP bringt daher am Donnerstag ein Prüfersuchen beim Stadtrechnungshof ein. Geklärt werden sollen etwa die Gründe für die Übererfüllung der Wiener Grundversorgungs-Quote und die Kosten für die Aufstockung auf die Grundversorgung für subsidiär Schutzberechtigte pro Jahr.
Stadtchef Ludwig am Reumannplatz
"Familiennachzug nicht überraschend"
"Es muss Schluss damit sein, dass Wien seine Verantwortung beim Thema Asyl abschiebt. Die Wiener SPÖ hat es selbst in der Hand, die Asylmigration nach Wien spürbar zu reduzieren. Denn ein Hauptgrund für die Binnenmigration sind finanzielle Sonderleistungen, die Wien zum Sozialmagneten machen", erklärt der Wiener VP-Chef Karl Mahrer in einer Presseaussendung.
"Der Familiennachzug kommt nicht überraschend. Der Integrationsstadtrat hat es schlichtweg verschlafen, Wien darauf vorzubereiten. SPÖ und NEOS schieben die Schuld dem Bund und den anderen Bundesländern zu. Das entspricht aber nicht den Fakten. Wir lassen daher den Wiener Stadtrechnungshof alle Details zur Wiener Grundversorgung prüfen", meint VP-Integrationssprecherin Caroline Hungerländer.
Nur Grundversorgung für subsidiär Schutzberechtigte
Neben dem Prüfersuchen hat die Wiener ÖVP auch vier Forderungen, die die Grundversorgung betreffen: So sollen Asylwerber nach Erhalt des Asylbescheid vier Monate bis zur Auszahlung der Mindestsicherung warten. Bisher wird ein Asylwerber direkt nach Erhalt des positiven Bescheid in das System der Mindestsicherung aufgenommen.
Die zweite Forderung: Keine Aufzahlung der Grundversorgung auf das Niveau der Wiener Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte – österreichweit sind 81% in Wien ansässig. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, wo sie nur die Grundversorgung erhalten, wird in Wien auf die Mindestsicherung aufgestockt.
Staffelung bei Vielkind-Familien
Weiters verlangt die Wiener ÖVP eine Staffelung der Mindestsicherung bei Vielkind-Familien. Während in anderen Bundesländern die Mindestsicherung ab dem zweiten Kind gestaffelt wird, zahlt Wien für jedes Kind die volle Höhe aus. So erhalten Familien im Burgenland pro Kind 202 Euro, während in Wien pro Kind 312 Euro gezahlt werden.
Als letzter Punkt wird die transparente Aufschlüsselung und Veröffentlichung der Grundversorgungsquote nach Aufenthaltstitel angegeben. So kann etwa nachvollzogen werden, bei wie vielen Personen es sich um Vertriebene aus der Ukraine, um subsidiär Schutzberechtigte bzw. um Asylwerber, die ursprünglich vom Bund zugeteilt wurden, handelt.