Wirtschaft
Vorsicht – diese Falle lauert beim Pfingst-Urlaub
Für alle, die zu Pfingsten ihre Zehen im Mittelmeer baden wollen, gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Details zusammengefasst:
Italien
Bei Einreise muss man eine ausgedruckte Selbstdeklaration (oeamtc.at/urlaubsservice) mitführen. Mit 24. Mai wird diese durch Registrierung auf app.euplf.eu ersetzt. Zudem benötigt man einen negativen PCR- bzw. Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden. Genesen, geimpft hilft (noch) nicht.
Slowenien
PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, ist Pflicht. Auch genesen bzw. geimpft hilft. Bei AstraZeneca reicht die 1. Dosis (mind. 21 Tage her), bei Biontech ist die 2. Spritze (mind. 7 Tage her) vorgeschrieben.
Kroatien
Wer rein will, muss genesen, geimpft (2. Dosis mindestens 14 Tage her) oder getestet (PCR- bzw. Antigen-Check maximal 48 Stunden alt) sein. Eine Registrierung auf entercroatia.mup.hr erleichtert zudem die Einreise.
Ungarn
Keine Einreise aus touristischen Gründen erlaubt.
Heimkehr
Registrierung auf entry.ptc.gv.at Pflicht. Für Rückkehrer aus Italien und Slowenien gilt 3G (genesen, geimpft, getestet). Aus Kroatien dürfen nur Geimpfte und Genesene ohne Auflagen einreisen. Wer nur getestet ist, muss in Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen, außer Geschäftsreisen).