Oberösterreich
Vor Todesfahrt – Lenker hatte langes Sündenregister
Ein 42-Jähriger verursachte einen tödlichen Unfall. Vor Gericht zeigte sich: Schon 2020 wurden ihm rund 100 Vergehen zu Last gelegt.
Der damals 41-Jährige verursachte am 8. November 2021 mit 0,85 Promille Alkohol im Blut einen schweren Verkehrsunfall in Krenglbach (Bezirk Wels-Land). Er kam auf die Gegenspur und rammte ein Rettungsauto. Bei dem Unfall starb eine 83-Jährige.
Am Donnerstag saß er nun im Landesgericht Wels auf der Anklagebank. Dabei stellte sich heraus: Der Angeklagte war schon vor dem Unfall kein unbeschriebenes Blatt.
Er soll alleine 2020 rund 50 Parkvergehen, 50 Geschwindigkeitsübertretungen begangen und vier bis fünf Unfälle verursacht haben. Das hat er laut Staatsanwalt zumindest in einer verkehrspsychologischen Stellungnahme 2020 so angegeben.
Auf die Nachfrage, ob das stimmt, meinte der 42-Jährige kleinlaut: "Ich kann mich nicht mehr erinnern, vielleicht hat sich da auch wer verschrieben, aber es liegt bestimmt wo auf." Der Staatsanwalt meinte, hier ein gewisses Muster ablesen zu können, wie der Angeklagte tickt.
Dass er den Führerschein verliert, ist für den Beschuldigten auch nichts Neues. Bereits 2018 erwischte ihn die Polizei nach einem Gelage in einem Lokal mit 1,12 Promille Alkohol im Blut. Damals bereits am Parkplatz vor der Bar.
Der Lenker hat aber offenbar nicht nur mit Alkohol ein Problem. Der Grund für den zweiten Führerscheinentzug waren Drogen, vor allem Kokain. Davon sei er aber seit 2018 weg, behauptete er zumindest.
Der Richter legte hingegen eine Haaranalyse des Verdächten vor, die 2021 positiv auf Kokain angeschlagen hatte. Er sagt: Seine Haare seien damals aber bloß kontaminiert gewesen. Zuvor hätte ihm nämlich ein Kokainkonsument den Kopf getätschelt, so der 42-Jährige.
Der Staat wirft dem Beschuldigten grobfahrlässige Tötung und grobfahrlässige Körperverletzung vor. Der Richter stellte sich am Donnerstag beim Prozess hinter diese Forderung und verurteilte den Angeklagten zu 12 Monaten unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sollte der Angeklagte ins Gefängnis wandern, ist es für den 42-Jährigen nicht das erste Mal. Er saß bereits zuvor wegen eines Drogendeliktes ein. Es gilt die Unschuldsvermutung.