Bezirk Linz-Land

Vogelgrippe-Ausbruch in Oberösterreich – alle Tiere tot

Die Geflügelpest breitet sich aus, jetzt in Niederneukirchen im Bezirk Linz-Land. Trotz Stallpflicht in dem Bezirk waren plötzlich alle Hühner tot.

David Winter
Vogelgrippe-Ausbruch in Oberösterreich – alle Tiere tot
Nächster Fall von Vogelgrippe - in Niederneukirchen sind alle Tiere verendet. (Symbolfoto)
Foto: "Heute"

Geflügelpest-Alarm im Bezirk Linz-Land! In einem privaten Geflügelhof sind an der Vogelgrippe alle Tiere gestorben. Wie "Heute" erfuhr handelt es sich um eine kleine Hühner-Anlage in Niederneukirchen. Hier hielt ein Hobby-Hühnerhalter kürzlich noch 20 Tiere. Am 29. Dezember fand der Besitzer dann die toten Tiere.

Der Hof wurde von der Veterinärbehörde gesperrt und das verendete Geflügel entsorgt. Zusätzlich werde der Hof gereinigt und desinfiziert, informierte das Land Oberösterreich am Donnerstag in einer Aussendung. Das größte Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel besteht durch Kontakt mit der Wildvogelpopulation, informiert die Landesregierung.

Was ist die Vogelgrippe?
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome. Sie können aber den Virus verbreiten.

Die Behörden geben Entwarnung: Für Menschen stellt der derzeit nachgewiesene Virustyp keine Gefahr dar.

Ganz Österreich ist derzeit ein Risikogebiet für die Vogelgrippe.
Ganz Österreich ist derzeit ein Risikogebiet für die Vogelgrippe.
AGES

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, gilt seit Dezember in Teilen Österreichs für Geflügel die Stallpflicht. Diese gilt in mehreren Regionen im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich. Und auch im Bezirk Linz-Land. Trotzdem haben sich die Hühner in Niederneukirchen mit der Vogelgrippe infiziert. "Heute" weiß: Der betroffene Betrieb war von der Stallpflicht ausgenommen, wie die Landesregierung auf Anfrage erklärte. Grund dafür ist, dass es sich um einen Kleinbetrieb mit nur 20 Tieren handelte. Die Stallpflicht greift aber erst ab 50 Tieren. Hier ein Überblick, welche Regeln derzeit gelten:

Die Regeln für Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:

Hausgeflügel muss ab 50 Vögeln dauerhaft in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden. Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, wenn die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird und das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, wie Tierausstellungen oder Tierschauen werden vorerst untersagt.

Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.

Die Regeln für Gebiete mit erhöhtem Risiko:

Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden. Tiere sollen durch Netze oder Dächer vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Die Fütterung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen. Für die tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögel gilt die Meldepflicht bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Veranstaltungen mit Geflügel und Vögeln, die in Gefangenschaft gehalten werden, müssen von Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
Durch die Maßnahmen soll Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden, betont die AGES. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchen-Geschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

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