Österreich

Vogelgrippe-Alarm – jetzt werden Maßnahmen verschärft

In Österreich breitet sich die Geflügelpest aus. Die Stallpflicht gilt für einige Regionen im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich.

Newsdesk Heute
Vogelgrippe-Alarm – jetzt werden Maßnahmen verschärft
Nächster Fall von Vogelgrippe - vier Bundesländer verschärfen die Maßnahmen.
"Heute"

Seit Ende Oktober wurde in mehreren Regionen Österreichs die Vogelgrippe nachgewiesen. Betroffenen sind Wildvögeln, vor allem Kranichen und Graugänsen. Ganz Österreich ist derzeit Risikogebiet. In mehreren Gebieten in vier Bundesländern gilt am Dienstag die Stallpflicht.

Bisher wurden im Burgenland, Niederösterreich, Wien und Kärnten Fälle der Geflügelpest bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass in diesen Regionen auch lebende Wildvögel bereits infiziert sind, heißt es von den Ages. Deshalb gilt nun ab Dienstag in Teilen Österreichs eine Stallpflicht. Im Detail handelt es sich im mehrere Regionen im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich.

Was ist die Vogelgrippe?
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome. Sie können aber den Virus verbreiten.

In den orange markierten Gebieten gilt am 05.12. die Stallpflicht für Hausgeflügel

Ganz Österreich ist derzeit ein Risikogebiet.
Ganz Österreich ist derzeit ein Risikogebiet.
AGES

Die Regeln für Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:

Hausgeflügel muss ab 50 Vögeln dauerhaft in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden. Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, wenn die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird und das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, wie Tierausstellungen oder Tierschauen werden vorerst untersagt.

Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.

Die Regeln für Gebiete mit erhöhtem Risiko:

Es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden. Tiere sollen durch Netze oder Dächer vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Die Fütterung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen. Für die tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln gilt die Meldepflicht bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Veranstaltungen mit Geflügel und Vögeln, die in Gefangenschaft gehaltenen müssen von Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.

Durch die Maßnahmen sollen Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion schützen, betont die AGES. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchen-Geschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

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