Lebenslang für IS-Killer?

Villacher IS-Täter kostet uns Millionen – Das droht ihm

Der IS-Terrorist von Villach wird wohl lebenslang in Haft bleiben. "Heute" fragte einen Experten: Was passiert mit ihm? Und wer zahlt dafür?
Christoph Weichsler
21.02.2025, 10:15

Nach der brutalen Messerattacke in Villach stellen sich viele die Frage: Was passiert jetzt mit dem Attentäter? Bleibt er für immer in einem österreichischen Gefängnis? Wird er abgeschoben – und wenn ja, wann? Und wer kommt für die Kosten seines Aufenthalts auf?

"Heute" hat beim renommierten Wiener Strafrechtsexperten Niki Rast nachgefragt. Seine Einschätzung ist eindeutig: Der Täter wird sehr lange in Österreich bleiben – und die Kosten für seinen Aufenthalt werden am Ende die Steuerzahler tragen.

Lebenslange Haft ist fast sicher

Der Attentäter von Villach wird wegen Mordes und mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Da er offen seine Nähe zur Terrororganisation IS bekannte, dürfte ihm zusätzlich die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt werden. Auch wenn dies das Strafmaß nicht erhöht, hat es eine symbolische Bedeutung für das Urteil.

Laut Rast gibt es keine entlastenden Faktoren, die eine mildere Strafe rechtfertigen würden. Zudem sei eine Einstufung als unzurechnungsfähig höchst unwahrscheinlich. Zwar sei die Tat "krank und abnorm", doch das bedeute nicht automatisch, dass der Täter nicht schuldfähig sei. "Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Unzurechnungsfähigkeit", erklärt Rast im Gespräch mit "Heute".

Psychiatrie während und nach der Haft?

In Österreich bedeutet lebenslange Haft nicht automatisch, dass ein Täter bis zum Tod in einem normalen Gefängnis bleibt. Im Fall des Villach-Täters ist es sehr wahrscheinlich, dass er schon während seiner Haftzeit in eine forensisch-psychiatrische Anstalt eingewiesen wird. Das bedeutet, dass er nicht nur eine Strafe verbüßt, sondern auch untergebracht wird, weil er als gefährlich für die Allgemeinheit gilt.

Auch nach Verbüßung der lebenslangen Strafe – also nach mindestens 20 Jahren – dürfte er weiterhin in der Anstalt bleiben. Erst wenn ein Gutachten ihn als ungefährlich einstuft, könnte eine Entlassung geprüft werden. Doch im Extremfall könnte das nie eintreten, was bedeutet, dass er möglicherweise bis zu seinem Lebensende in Österreich verwahrt bleibt. "Er bleibt dann in einer forensischen Anstalt, solange er als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird", erklärt Rast gegenüber "Heute".

Abschiebung frühestens nach 15 Jahren

Viele Bürger fragen sich: Warum wird er nicht sofort abgeschoben? Die Antwort ist klar: Das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In Österreich können Straftäter erst nach mindestens 15 Jahren Haft abgeschoben werden, wenn eine lebenslange Strafe verhängt wurde.

Doch selbst dann gibt es ein Problem: Wohin soll er abgeschoben werden? Der Täter stammt aus Syrien, einem Land, das als unsicher und instabil gilt. Sollte der Staat in 15 Jahren nicht mehr in seiner jetzigen Form existieren, müsste mit einer neuen Regierung über eine Rückführung verhandelt werden – ein Prozess, der sich über Jahre hinziehen kann. "Es ist nicht klar, ob eine Rückführung in 15 Jahren möglich sein wird", erklärt Rast auf Nachfrage von "Heute".

Wer zahlt für den IS-Terroristen?

Ein weiterer Punkt, der viele Menschen empört: Wer finanziert seinen Aufenthalt im Gefängnis oder in der Psychiatrie? Die Antwort ist eindeutig: Der österreichische Steuerzahler.

Die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Anstalt kostet durchschnittlich 160 Euro pro Tag. Hochgerechnet auf 25 Jahre ergibt das rund 1,46 Millionen Euro für einen einzelnen Insassen – und das ohne zusätzliche medizinische oder betreuerische Sonderkosten. Sollte der Attentäter noch länger als 25 Jahre untergebracht bleiben, steigen die Kosten weiter.

Damit wird der Fall für Österreich nicht nur ein juristisches, sondern auch ein finanzielles Problem. "Der Staat muss mindestens 15 Jahre lang für ihn aufkommen – wenn nicht noch viel länger", fasst Rast zusammen.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 21.02.2025, 10:49, 21.02.2025, 10:15
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