Pilot handelte fahrlässig
Vier Tote bei Flugzeug-Absturz – so kam es zur Tragödie
Drama im Salzkammergut: Nach dem Flugzeugabsturz im November sind die Ermittlungen abgeschlossen. Jetzt gibt es die brisanten Ergebnisse.
Nach dem dramatischen Flugzeugabsturz in Grünau im Almtal (Bez. Gmunden) ist die Staatsanwaltschaft Wels nun mit ihren Erhebungen fertig. Der Pilot und alle Passagiere kamen bei der Tragödie im November ums Leben.
Vier Tote im Schnee gefunden
Die einmotorige Rockwell Commander 112B war im November in Tschechien gestartet und auf dem Weg Richtung Kroatien. Starker Wind und Schneefall machten die Verhältnisse alles andere als ideal: Die Maschine geriet in starke Turbulenzen und verschwand plötzlich vom Radar.
Ein Großaufgebot an Einsatzkräften konnte schließlich das Wrack und vier verunglückte Insassen – zwei Männer und zwei Frauen – bergen. Eine eigene Kommission sollte daraufhin klären, ob technische Probleme oder doch menschliches Versagen für den Absturz verantwortlich waren.
Die Bergung des Flugzeugwracks am Kasberg
Pilot hatte keine Berechtigung
Laut ORF-Bericht seien bei dem Absturz weder Alkohol noch Drogen im Spiel gewesen. Das Flugzeug sei zudem auch ordnungsgemäß gewartet worden.
Der Pilot hatte aber keine Berechtigung für den Blindflug. Bei schlechter Sicht wird ein Flugzeug dabei ausschließlich mithilfe der Bordinstrumente gesteuert. Der Pilot hätte also erst gar nicht starten dürfen.
Die Staatsanwaltschaft stellte zudem klar: Der Pilot hätte schon bei der Vorbereitung erkennen müssen, dass ein sicherer Flug aufgrund der Wetterlage nicht möglich sein würde.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Bei dem Flugzeugabsturz in Grünau im Almtal kamen im November der Pilot und alle Passagiere ums Leben
- Das Kleinflugzeug war auf dem Weg von Tschechien nach Kroatien, geriet jedoch aufgrund von starkem Wind und Schneefall in Turbulenzen und verschwand vom Radar
- Die Ermittlungen ergaben, dass weder Alkohol noch Drogen im Spiel waren, das Flugzeug ordnungsgemäß gewartet wurde und der Pilot keine Berechtigung für den Blindflug hatte
- Die Staatsanwaltschaft stellte zudem fest, dass der Pilot schon bei der Vorbereitung erkennen hätte müssen, dass ein sicherer Flug aufgrund der Wetterlage nicht möglich gewesen wäre