Hammer-Urteil

Verurteilter Mörder zerschnitt Ex Gesicht – lebenslang!

Aus Eifersucht soll ein Wiener (75) versucht haben, seine Ex-Freundin (48) zu töten. Und selbst beim Prozess am Donnerstag zuckte er aus – lebenslang!

Christian Tomsits
Verurteilter Mörder zerschnitt Ex Gesicht – lebenslang!
Von 75 Lebensjahren verbrachte Karl K. fast 30 im Gefängnis – nun folgen weitere.
Denise Auer

19 Vorstrafen, laut Staatsanwältin "einmal quer durchs Strafgesetzbuch", davon einmal Mord! Der im Jahr 1985 bereits zu 20 Jahren Haft verurteilte Verbrecher Karl K. – genannt "Charlie" – stand am Donnerstag im reifen Alter von 75 Jahren erneut wegen Mordes vor Gericht – und kassierte endgültig den "Frack".

Bei seiner zweiten Messer-Tat war es zum Glück nur beim Versuch geblieben: Am 21. April 2023 hab der Pensionist laut Anklage seine Ex-Freundin (48), die sich von ihm getrennt hatte, umbringen.

Zuerst mach’ i Schluss mit dir, dann geh’ ich in den Häf'n
Karl K. (75)
zu seinem Opfer

Geplante Tat um 5 Uhr früh

Mit Pfefferspray und einem Messer bewaffnet, verschaffte er sich um 5 Uhr morgens ("I hob in der Nocht ned schlof’n kenna") Zutritt zur Wohnung der Barkeeperin. "Zuerst mach’ i Schluss mit dir, dann geh’ ich für immer in den Häf'n", soll er gerufen haben. Dann schlitzte er dem Opfer mit dem Messer das Gesicht auf, verletzte dabei auch Schultern und Hände, die sie zum Schutz nach oben hielt.

Prozess für Angeklagten "Kasperltheater"

"I hob ihr nur paar Fahrer verpasst, damit sie an mich denkt, wenn sie in den Spiegel schaut", relativierte der Angeklagte in breitem Gürteljargon seine schreckliche Gewalttat. Er habe sich von seiner Freundin ausgenutzt gefühlt, weil er ihr jahrelang das Koks zahlte, das sie gemeinsam schnupften. Das "Kasperltheater" im Gerichtssaal könne man sich sparen, meinte er lakonisch zum Richter, der damit drohte, ihn abführen zu lassen. Das passierte kurz darauf.

Beim Vortrag des Gerichtsmediziners – er listete die vielen Verletzungen auf Wange und Stirn auf – zuckte der Angeklagte. "Was redt‘ der da? Wollen‘s mi deppat mochn?" – Justizwachebeamte mussten den Mann abführen.

Verteidigerin Melanie Kolar (Kanzlei Rast & Musliu) bestritt nicht die Tat, sondern nur die Tötungsabsicht des Mannes und plädierte auf absichtliche schwere Körperverletzung. "Mein Mandant bereut zutiefst. Leider hat er seine ausgesprochene Drohung wahr gemacht – töten wollte er sie aber keinesfalls", betonte die Juristin. 

Verteidigerin Melanie Kolar kämpfte für ihren Mandanten.
Verteidigerin Melanie Kolar kämpfte für ihren Mandanten.
Denise Auer

Nachbarin zielte mit Waffe auf Angreifer

Als die blutende Frau am Hausflur laut um Hilfe schrie, kam eine eine Nachbarin mit einer geladenen Glock herbei und schlug damit den Angreifer in die Flucht. Seelenruhig ging der Pensionist, ehe er kurz darauf festgenommen wurde und von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte – bis Donnerstag. Doch das half ihm wenig. Mit 8:0 entschieden die Geschworenen auf Mordversuch und schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: lebenslange Haft!

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