Politik
Verordnung da: Ukraine-Flüchtlinge bekommen Sonderrecht
Das Regulativ für Flüchtlinge aus der Ukraine steht fest. Die neue Verordnung gewährt ihnen eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Immer mehr ukrainische Flüchtlinge kommen auch in Österreich an. Wie das Innenministerium beschloss, erhalten diese ein Sonderrecht. Am Donnerstag wurde die dafür notwendige Verordnung fertig gestellt, die nach einem Umlaufbeschluss des Ministerrats am Freitag noch vom Hauptausschuss verabschiedet werden muss.
600 Flüchtlinge in Quartieren untergebracht
Laut der Verordnung können Ukrainer und in dem Land Schutzberechtigte zunächst ein Jahr in Österreich bleiben und auch hier arbeiten. Mittlerweile sind laut Innenministerium bereits 600 Vertriebene in Bundesquartieren untergebracht.
Alle anderen Personen, die aus dem Kriegsland nach Österreich flüchten, jedoch keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben, dürfen zwar einreisen, erhalten aber nicht dieselben Rechte. Sie werden bei der Heimreise in ihre Herkunftsländer unterstützt, sofern diese möglich ist. Sollten sie hier bleiben wollen, müssen sie einen Asylantrag stellen, geht es aus einem Text des Innenressorts hervor.
Die Regierung bewegt sich damit entlang einer Richtlinie, die seitens der EU vorgegeben wurde. Mit der österreichischen Umsetzung ist für das Innenministerium sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, rasch und unbürokratisch geholfen wird. Mit diesem vorübergehenden Schutz werden geflüchtete Ukrainer auch Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu medizinischer Versorgung erhalten.