Gewalt und Mobbing
Vermummte verprügelt Teenie – Mama muss alles mithören
Eine 13-jährige Schülerin aus Wien wurde monatelang gemobbt und bedrängt, nun mündeten Drohungen in gewaltsamen Angriffen. Der Fall schockiert.
Die 13-jährige Melanie* (Name von der Redaktion) besucht eine Mittelschule im 22. Wiener Gemeindebezirk und erlebt seit Monaten einen Albtraum, der einfach nicht aufhören will. Seit über einem Jahr ist sie im Visier einer Mädchen-Bande – nun wurde sie spitalsreif geschlagen. Mehrere Mädchen prügelten nach der Schule hemmungslos auf Melanie ein – eine Ex-Mitschülerin soll vermummt zugeschlagen haben.
Drohungen über Social Media: "Frag, wie sehr meine Fäuste weh tun"
Bereits vor Monaten häuften sich die Drohungen – meistens über Social Media. "Frag, wie sehr meine Fäuste weh tun" oder "ich kann auch jetzt in deine Klasse kommen, du F***e" waren nur einige der dutzenden Hass-Nachrichten, die Melanie erhalten hatte. Von selbiger Person und weiteren Mädchen wurde die Schülerin am Montag abgepasst.
Eine der vermutlichen Täterinnen soll früher in dieselbe Schule gegangen sein. Anfang September soll sie dann die Schule gewechselt haben. Am Montag verließ Melanie die Schule und befand sich auf dem Weg nach Hause, als die ehemalige Mitschülerin mit einem Kopftuch vermummt – nur die Augen waren sichtbar – hinter einem Auto hervorgekommen sein soll.
Mutter muss Attacke auf Tochter am Handy mithören
Melanie wusste sofort, was ihr bevorstand und rief ihre Mutter an. Diese musste mitanhören, wie ihre Tochter von der Mädchen-Gang verprügelt wird. "Ich bin sofort aufgesprungen und Richtung Schule gelaufen", so die entsetzte Mama gegenüber "Heute".
Die mutmaßlichen Angreiferinnen verpassten der 13-Jährigen mehrere Faustschläge ins Gesicht, Melanie soll immer wieder gegen den Bauch und den Kopf getreten worden sein.
Melanie erlitt im Zuge des brutalen Angriffs ein Schädelhirn- sowie Bauchtrauma. Für die Eltern ist das Fass schon lange übergelaufen – sie schalteten jetzt die Polizei ein. Anzeige wurde erstattet, auch ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung soll gestellt worden sein.