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Vermisster Armeeflieger am Schreckhorn zerschellt
Zwei Helikopter stehen für die Bergungsarbeiten der Schweizer Armee auf 2.000 bis 3.000 Metern Höhe bereit: Weiter Rätsel um Absturzursache.
Der Pilot, der beim Absturz des Kleinflugzeugs der Schweizer Armee am Dienstag ums Leben kam, ist noch nicht geborgen worden. Zwei Helikopter standen bereit, die Bergung auf 2.000 bis 3.000 Metern Höhe war noch für heute Mittwoch vorgesehen.
Grund für die Verzögerung ist das unsichere Wetter in dem schwierigen Gelände. Die Leiche des Piloten konnte von einem Spezialisten der Luftwaffe identifiziert werden, sagt Armeesprecher Daniel Reist zu 20 Minuten. "Er wurde mit einem Helikopter der Rega zum Wrack gebracht." Das Wrack sei sehr stark beschädigt. "Wir wissen, dass das Flugzeug an einer Felswand zerschellte."
Luftraum freihalten
Im Laufe der kommenden Tage sei dann auch mit der Bergung der Wrackteile zu rechnen. Einen Flugschreiber habe die abgestürzte PC-7 nicht an Bord gehabt.
Die Schweizer Armee hatte das Gebiet rund um die Absturzstelle aus Sicherheitsgründen umgehend für Berggänger gesperrt. Über dem militärischen Schadenplatz richtete sie eine Flugverbotszone im Radius von fünf Kilometern für sämtliche Luftfahrzeuge ein. Grund dafür sei, dass man den Luftraum für die Bergungsflüge freihalten wolle, erläuterte die Sprecherin.
Größeres Ereignis
Für die Militärjustiz, die erste Schritte zur Untersuchung eingeleitet hat, sei der Absturz ein größeres Ereignis, sagte eine Sprecherin. So sei in diesem Falle ein Untersuchungsrichter-Team mit den Ermittlungen betraut, die unter anderem Befragungen und Gutachten beinhalten.
Der Milizmilitärpilot war am Dienstag gegen 8.30 Uhr mit dem Propellerflugzeug vom Flugplatz Payerne in der Waadt gestartet und hätte um etwa 9.30 Uhr in Locarno im Tessin landen sollen. Weil er dort nicht planmäßig ankam, wurde eine Suchaktion gestartet.
Gegen 16.00 Uhr wurde die abgestürzte Maschine im Gebiet des Schreckhorns in den Berner Alpen gesichtet. Zum vermissten Piloten machte die Luftwaffe keine weiteren Angaben, zu seinem Schutz und zum Schutz seiner Angehörigen. (jen/kaf)