Rechtswidrige Klausel
Vermieter wollte jungen Wiener zum Ausmalen zwingen
Sebastian H. zog in eine frisch renovierte Altbauwohnung. Doch beim Auszug machte ihm eine Klausel im Mietvertrag einen Strich durch die Rechnung.
Über eine frisch renovierte Altbauwohnung am Wiener Alsergrund freute sich Sebastian H. Der Student störte sich nicht an der im Mietvertrag enthaltenen Ausmalverpflichtung und zog voller Freude in die neue Wohnung ein.
Wohnung nach wie vor in gutem Zustand
Doch schon nach wenigen Jahren wollte Sebastian die Wohnung wechseln und die Wohnung zurückgeben. Er hatte nur einige Bilder aufgehängt und kleine Löcher gebohrt, ansonsten befand sich die Wohnung nach wie vor in einem guten Zustand. Sebastian wandte sich also an die MieterHilfe, um herauszufinden, ob er wirklich neu ausmalen müssen.
Die Antwort war klar deutlich: Nein, muss er nicht. Den die Klausel mit der Ausmalverpflichtung im Mietvertrag ist laut einem Urteil des OGH ungültig, da sie Mieter gröblich benachteiligt. Das gilt für alle Mietverhältnisse, egal ob sie dem Schutz des Mietrechtsgesetzes unterliegen oder nicht. Auch ob die Hausverwaltung direkt oder eine Privatperson vermietet, macht keinen Unterschied.
Ausmalklausel ist rechtswidrig
Die MieterHilfe rät, sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückstellung der Wohnung den Zustand mit Fotos gut zu dokumentieren und ein Protokoll zu erstellen. Bei weiteren Fragen beraten die Experten der MieterHilfe kostenlos.
Die MieterHilfe der Stadt Wien unterstützt bei Fragen und Anliegen zum Mietrecht. Zuerst gibt es ein kostenloses Beratungsgespräch, dann wird die Miete durch Experten überprüft, bevor weitere Schritte gemeinsam besprochen werden können. Beraten wird grundsätzlich über die gesamte Bandbreite des Mietrechts, also von allgemeinen Fragen zum Mietvertrag über Betriebskostenabrechnungen bis hin zu Ablösezahlungen.