Österreich
Jetzt kommt Task Force gegen Wildtier-Gift-Killer
Zur Aufklärung zahlreicher brutaler Wildtier-Vergiftungen setzt die Polizei nun eine Task Force ein, die die Gift-Killer ergreifen soll.
Seit Jahren treiben Gift-Killer im Osten des Landes ihr Unwesen und töten Wildtiere auf brutale Weise. Dabei verwenden sie das streng verbotene Gift Carbofuran - "Heute" berichtete. Dieses führe, so Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzsvereins (WTV), "zum qualvollen Tod der Greifvögel und zur Anreicherung des Giftes in der Nahrungskette der Wildtiere und Kleinlebewesen".
Kriminelle Organisation?
Bei den Taten handle es sich daher, so der WTV, nicht nur um vielfache Tierquälerei, sondern auch um "das vorsätzliche Herbeiführen einer Gefahr für die Umwelt und die Allgemeinheit sowie eine vorsätzliche Schädigung des Tier-und Pflanzenbestandes".
Petrovic beklagt, dass die Behörden in Anbetracht der Schwere der Delikte bisher nicht eingeschritten sind. Diese hätten "schon längst zu koordinierten Aktionen" führen müssen, mahnt die WTV-Präsidentin. Sollten etwaige Indizien darauf hindeuten, dass es sich bei den Tätern um dieselbe Gruppe handle, so müsse auch in Betracht gezogen und geprüft werden, ob es sich um eine kriminelle Organisation handelt.
3.000 Euro Belohnung für Schlüsselhinweis
"Diese Gift-Killer trieben seit Jahren vor allem in der Ostregion ihr Unwesen und die uns bekannten Merkmale der Taten könnten auch für das Treiben von Serientätern sprechen", sagt Petrovic. Der WTV erneuert daher seine Zusage über eine Belohnung von 3.000 Euro für jenen Hinweis an die Polizei, der zur Ergreifung der Verantwortlichen führt.
Neben der Task Force sollten sich, so Petrovic, jedoch auch die Jäger und das Ressort für Artenschutz an der Aufklärung beteiligen. "Immerhin handelt es sich nicht nur um schwere Verbrechen nach dem österreichischen Recht, sondern auch um Verletzungen des EU-Rechts", fährt sie fort. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass Österreich Artenschutz-Verbrechen auf die leichte Schulter nimmt.
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(rfr)