Für sieben Jahre

Vergewaltiger muss nach 44 Jahren Land verlassen

Ein in der Schweiz geborener und aufgewachsener Italiener wird für sieben Jahre des Landes verwiesen.

1/2
Gehe zur Galerie
    Der Beschuldigte mit seinem Anwalt nach dem Prozess.
    Der Beschuldigte mit seinem Anwalt nach dem Prozess.
    20min/hoh

    Der heute 44-jährige Italiener aus Zürich soll laut Anklageschrift im Juni 2017 nach einem Date eine Frau in einer Tiefgarage vergewaltigt haben. Die beiden haben sich auf einer Online-Plattform kennengelernt und zu einem abendlichen Treffen in einem Restaurant in Zürich verabredet. Danach fuhr er mit der Frau zur Sammelgarage unweit seiner Wohnung, wo es im Auto – im gegenseitigen Einvernehmen – zu Zungenküssen kam.

    Später soll er mit der Frau Sex neben dem Auto gehabt haben, obwohl dies die Frau nicht wollte. Laut Anklage habe die Geschädigte sich aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit nicht groß wehren können, zumal der Beschuldigte nach dem Eintreffen in der Tiefgarage das Garagentor schloss.

    Gut bezahlter Job

    Das Bezirksgericht Zürich hat den Mann im Januar 2023 der Vergewaltigung schuldig gesprochen und ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Von einer Landesverweisung sah das Gericht ab, da ein persönlicher, schwerer Härtefall vorliege. Der Italiener ist hier geboren und aufgewachsen. Er lebt in einer festen Beziehung mit seiner Partnerin und hat einen gutbezahlten Beruf im Finanzbereich. Gegen das Urteil erhob der Mann Berufung ans Obergericht, wo es am Mittwoch zum Prozess kam.

    Beide hätten den Sex gewollt

    Der Beschuldigte bestritt die Tat. Sie hätten intensiven und wilden Sex neben dem Auto gehabt, beide hätten dies gewollt. Auf die Frage der Richterin, warum es am nächsten Tag nicht mehr zu einem Treffen kam, obwohl er dies mit der Frau abgemacht habe, hat der Mann keine Antwort. Er konnte auch nicht erklären, warum er den Chatverlauf mit der Frau auf seinem Handy gelöscht hatte.

    Der Staatsanwalt forderte eine siebenjährige Landesverweisung. Eine Vergewaltigung sei ein schweres Delikt, das eine obligatorische Landesverweisung nach sich ziehe. Er fragte auch, warum der Italiener, der seit 44 Jahren hier wohnt, sich nicht eingebürgert hat.

    MeToo-Bewegung habe Rolle gespielt

    Die Frau hat den Mann erst drei Jahre nach dem Vorfall, im August 2020, angezeigt. Als ihn die Polizei zur Einvernahme aufbot, sei er aus allen Wolken gefallen, sagte der Beschuldigte. Sein Verteidiger, der einen Freispruch verlangte, hat erhebliche Zweifel an den Aussagen des Opfers. Die Frau habe sich von der MeToo-Bewegung inspirieren lassen und dann eine Anzeige gemacht. Erst in der Therapie bei der Psychiaterin sei die Vergewaltigung ein Thema gewesen.

    Der Anwalt zitierte aus einem Bericht der Frauenärztin, welche das Opfer sieben Wochen nach dem Vorfall aufgesucht hat, um einen HIV-Test zu machen: "Im Bericht wird festgehalten, dass die Privatklägerin den Geschlechtsverkehr 'eigentlich' nicht gewollt habe", sagte der Anwalt. Das Opfer habe offenbar erst im Nachhinein realisiert hat, dass es vergewaltigt worden sei. "Wieso soll es dann mein Mandant gewusst haben, wenn die Frau es selber nicht wusste?", fragte der Anwalt.

    Obergericht war uneins

    Das Obergericht folgte aber dem Antrag des Staatsanwalts. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon zehn Monate zu vollziehen sind. Zudem wird der Italiener für sieben Jahre des Landes verwiesen. "Die Aussagen des Opfers sind glaubhaft, es gibt kein Motiv für eine Falschbeschuldigung." Die vorsitzende Richterin erwähnte, dass ein Mitglied des dreiköpfigen Kollegiums für einen Freispruch plädiert habe.

    Für das Gericht ist eine Landesverweisung klar. Damit folge man der eigenen strengen Praxis, welche vom Bundesgericht geschützt werde. Es handle sich zwar um einen Härtefall, aber das öffentliche Sicherheitsinteresse überwiege.

    1/52
    Gehe zur Galerie
      <strong>30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker.</strong> Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. <a data-li-document-ref="120031802" href="https://www.heute.at/s/angelina-15-totgefahren-keine-strafe-fuer-lenker-120031802">Die ganze Story hier &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033152" href="https://www.heute.at/s/papas-leiche-lag-18-stunden-neben-sohn-auf-der-couch-120033152"></a>
      30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker. Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. Die ganze Story hier >>>
      Sabine Hertel, Google Maps, zVg

      Auf den Punkt gebracht

      • Ein in der Schweiz geborener und aufgewachsener Italiener wurde wegen Vergewaltigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt und muss das Land für sieben Jahre verlassen, obwohl er argumentiert, dass der sexuelle Kontakt einvernehmlich war
      • Das Opfer gab erst Jahre nach dem Vorfall eine Anzeige ein, was zu Uneinigkeit im Obergericht führte, aber letztendlich zu der Entscheidung führte, den Mann zu verurteilen und des Landes zu verweisen
      20 Minuten, wil
      Akt.