Wiederkehr spricht Klartext

Verbot für Symbole im Kiga – jetzt ist alles anders

Pilz, Sonne oder Autos in der Garderobe sollen aus Kindergärten verbannt werden, hieß es von der MA 10. Doch Wiens Bildungsstadtrat rudert nun zurück.

Wien Heute
Verbot für Symbole im Kiga – jetzt ist alles anders
Christoph Wiederkehr zu den Kindergarten-Symbolen: "Es gibt kein Verbot."
Fotos: ZICK, JOCHEN / Action Press / picturedesk.com; Sabine Hertel. Bildmontage: "Heute"

Die Symbole wie Pilz, Auto, Zebra oder Feuerwehrauto helfen den Kindern ihren Platz für ihre Kleidung oder Rucksack zu finden. Diese Symbole sollen nun aber aus den Garderoben in Wiener Kindergarten verbannt werden, wie die "Kronen Zeitung" berichtete. Begründet wurde dieses Vorgehens von der MA 10 damit, dass vermieden werden soll, dass Kinder Symbole unreflektiert zugeteilt bekommen oder sich nicht damit identifizieren können.

Symbole, wie etwa Sonne, Ball oder Baum, sollen nicht mehr verwendet werden, sondern andere Formen der Kennzeichnung, wie etwa der geschriebene Name des Kindes oder eine selbst angefertigte Zeichnung. Nun meldet sich Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) zu Wort und stellt klar: "Es gibt kein Verbot."

Entscheidung obliegt den einzelnen Standorten

Wiederkehr betont, dass es seitens der Stadt Wien keinerlei Vorgabe an die Kindergarten-Standorte gebe, wie mit der Kennzeichnung von Garderobenhaken umzugehen ist.

"Es ist wichtig, individuelle und kindgerechte Lösungen zu entwickeln, wie z.B. mit der Kennzeichnung von Garderobenplätzen umgegangen wird. Uns ist es dabei wichtig, die Freiheit der einzelnen Standorte zu stärken", sagt er im Rahmen einer Stellungnahme. Ein wie auch immer geartetes "Verbot" der Verwendung von Symbolen gebe es jedenfalls nicht und habe es auch nie gegeben.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • In Wiener Kindergärten sollen Symbole wie Pilz, Auto oder Sonne aus den Garderoben verschwinden, um zu vermeiden, dass Kinder unreflektiert Symbole zugeteilt bekommen
    • Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr stellt jedoch klar, dass es kein Verbot gibt und die Entscheidung über die Kennzeichnung der Garderobenplätze den einzelnen Standorten überlassen bleibt
    red
    Akt.