Kärnten
User teilten Video, nun sollen sie 7.250 Euro zahlen
Ein Kärntner filmte einen Polizisten bei einem Einsatz auf seinem Grundstück. Videos auf Social Media sorgen jetzt für eine Klagsflut.
Ein teures Nachspiel – für eigentlich Unbeteiligte – hat nun wohl ein Polizeieinsatz in Kärnten. Hunderte User wurden geklagt, weil sie ein Video von der Amtshandlung geteilt oder kommentiert hatten.
Zu sehen ist darin laut "Kleiner Zeitung" ein Vorfall vom August 2021 im Gurktal. Dort sei ein Polizist zu einer Lärmbelästigung gerufen worden. Dabei habe er laut seinem Anwalt "wegen einer Bedrohungslage" den Pfefferspray in Anschlag gebracht. Der Betroffene, der den Einsatz ausgelöst hatte, filmte die ganze Szene mit.
Anwalt sieht "digitale Steinigung"
Wenig später tauchten zwei Videos des Vorfalls auf Facebook auf, wo sie mehr als 600 Mal geteilt und kommentiert wurden. Unter anderem wurde dem Polizisten vorgeworfen, dass er den Gurktaler bei dem Einsatz attackiert hätte. Die Vorwürfe seien unwahr, so sein Anwalt Robert Kerschbaumer: "Mein Mandant hat den Lärmerreger nicht körperlich attackiert und sicher nicht ohne Grund den Pfefferspray in Anschlag gebracht." Es folgte eine Klagsflut gegen die User: 200 sind Kerschbaumer namentlich bekannt, 400 weitere, bisher unbekannte, lässt er ausforschen – schließlich gehe es hier um eine "digitale Steinigung".
Nutzer soll 7.250 Euro zahlen
Christian Thon und zahlreiche weitere Anwälte vertreten die User. Neu sei die finanzielle Dimension der Klage, so die "Kleine Zeitung": "Ich vertrete zwei betroffene User. Sie wurden auf Löschung ihres Beitrages geklagt. Zusätzlich zur Klage kam ein Schreiben mit einem Lösungsvorschlag: Bei einem meiner Mandanten hieß es, wenn er 7.250 Euro zahlt und eine Ehrenerklärung unterschreibe, wird die Klage zurückgezogen."
Der andere Mandant sollte knapp 3300 Euro zahlen, damit die Klage zurückgenommen wird. Thon findet das bedenklich, "denn diese Beträge, die hier gefordert werden, sind existenzbedrohend und sachlich nicht gerechtfertigt". Thon: "Der Streitwert in der Klage ist höchstmöglich angesetzt."