Seit 50 Jahren in Haft
US-Serienkiller entgeht Hinrichtung mit Giftspritze
Nach acht gescheiterten Versuchen brach der Aufseher die Exekution ab. Noch ist unklar, wie es mit dem 73-Jährigen weitergeht.
Im US-Bundesstaat Idaho hätte am Mittwoch der Serienmörder Thomas Eugene Creech (73) hingerichtet werden sollen. Nach rund einer Stunde wurde die Hinrichtung jedoch abgebrochen. Nach acht Versuchen konnte für die Giftspritze kein Zugang zu einer Vene gelegt werden. Der Aufseher beendete daraufhin die Exekution.
Lebenslang wegen fünf Morden
Creech hat bereits seit 50 Jahren im Gefängnis gesessen. Er wurde wegen fünf Morden in drei Bundesstaaten zu lebenslanger Haft verurteilt, und es wird angenommen, dass er weitere begangen hat. Darüber hat die "Bild" berichtet. Während seiner Haftzeit im Jahr 1981 tötete er einen 22-jährigen Mitgefangenen durch Erschlagen und wurde dafür zum Tode verurteilt.
Um zehn Uhr Ortszeit begann die Hinrichtung im Hochsicherheitsgefängnis von Kuna, Idaho. Das Personal versuchte mehrmals, eine geeignete Vene für die tödliche Injektion zu finden, jedoch ohne Erfolg. Weder in den Armen, Beinen noch Füßen gelang es ihnen, eine brauchbare Vene für die Giftspritze zu finden. Zeugenberichten zufolge musste das Personal sogar die Hinrichtungskammer verlassen, um weiteres medizinisches Material zu besorgen.
Weitere Vorgehensweise unklar
Die Justizverwaltung betonte, dass ausschließlich geschultes Personal an der Hinrichtung teilnahm. Um ihre Anonymität zu wahren, trugen sie während des Vorgangs weiße Sturmhauben und blaue OP-Kappen.
Wie es nun mit dem Serienkiller weitergeht, bleibt unklar. Gemäß der Strafvollzugsbehörde ist der Hinrichtungsbefehl abgelaufen und es wird darüber nachgedacht, welche weiteren Schritte unternommen werden sollen. Andere medizinische Verfahren könnten eine Exekution ermöglichen, jedoch ist man sich bewusst, dass die Verfassung grausame Bestrafungen verbietet.
Die Anwälte von Creech betrachten die gescheiterte Hinrichtung als Beweis dafür, dass die Verwaltung nicht in der Lage sei, Grausamkeiten zu vermeiden. Ein Gericht gewährte den Antrag der Anwälte auf Aufschub, nachdem der Staat Idaho zugesagt hatte, bis zum Ablauf des Hinrichtungsbefehls keine weiteren Durchführungsversuche zu planen.