Altes Gesetz jetzt aktiv
US-Gericht setzt Abtreibungsverbot von 1864 in Kraft
Das oberste Gericht von Arizona erklärt ein Abtreibungsverbot von 1864 wieder für gültig. Wie es umgesetzt wird, ist momentan noch fraglich.
In Arizona könnte schon bald ein 160 Jahre altes Abtreibungsverbot wieder in Kraft treten. Das Oberste Gericht des US-Bundesstaats entschied am Dienstag, dass ein Gesetz von 1864 Anwendung finden dürfe, wonach Schwangerschaftsabbrüche selbst in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest untersagt sind.
Inwieweit das Gesetz vollstreckt werden wird, ist allerdings unklar. So setzten die Richterinnen und Richter zunächst eine 14-tägige Frist, um mögliche noch offene verfassungsrechtliche Fragen klären zu lassen. Innerhalb dieser Zeitspanne tritt das Gesetz nicht in Kraft. Bereits jetzt ist Abtreibung in Arizona ab der 15. Schwangerschaftswoche verboten, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr.
Die Generalstaatsanwältin von Arizona kündigte an, das Gesetz nicht vollstrecken zu wollen. "Ich sage deutlich: Solange ich Generalstaatsanwältin bin, wird in diesem Bundesstaat keine Frau oder kein Arzt wegen dieses drakonischen Gesetzes strafrechtlich verfolgt", teilte die Demokratin Kris Mayes mit. Strafverfolgungsbehörden auf lokaler Ebene würde dies aber nicht unbedingt davon abhalten, dem Gesetz Folge zu leisten, hieß es in US-Medien.
Ärzten drohen lange Haftstrafen
Das Verbot aus dem 19. Jahrhundert kriminalisiert nicht direkt die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, sondern Personen, die ihnen dabei helfen. So könnte etwa ein Arzt oder eine Ärztin zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden.
Abtreibungsbefürworter warnten davor, dass allein diese Unsicherheit schon zu einem stark eingeschränkten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in dem Bundesstaat führen werde. Demnach würden Kliniken die Prozedur aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung schlichtweg nicht mehr durchführen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Arizona hat das oberste Gericht ein Abtreibungsverbot von 1864 wieder in Kraft gesetzt, das selbst in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest gilt
- Die Umsetzung des Gesetzes ist noch nicht klar, da verfassungsrechtliche Fragen noch geklärt werden müssen, aber die Generalstaatsanwältin hat angekündigt, es nicht vollstrecken zu wollen
- Strafverfolgungsbehörden auf lokaler Ebene könnten jedoch dem Gesetz folgen, was zu einem stark eingeschränkten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen führen könnte