Österreich
Versicherungsschutz für Bauern nach Kuh-Urteil
Das Urteil im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine Urlauberin zieht weiter Kreise. Kanzler Kurz kündigte nun gesetzliche Nachschärfungen an.
Erstmals hat sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch im Rahmen des Pressefoyers nach dem Ministerrat zum heftig umstrittenen Urteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke geäußert.
Zur richterlichen Entscheidung selbst wollte Kurz zwar kein Kommentar abgeben, betonte aber, dass der Entscheid das gute Miteinander zwischen Touristen und Landwirtschaft, das bisher stets bestanden habe, keinesfalls gefährdet werden solle.
"Wir haben daher die zuständlichen Minister Köstinger und Moser gebeten einen Vorschlag zu erarbeiten", so Kurz. Demnach soll es Nachbesserungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGB) und eventuell in den Landesgesetzen geben. So sollen klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die das gute Miteinander auf den Almen sicherstellen sollen. Das sei im Interesse aller in einem Tourismusland.
Runder Tisch
Indes fand am Mittwoch in Tirol ein Runder Tisch zum Thema statt. Neben der Interessenvertretung nahmen daran auch Landeshauptmann Günther Platter und Vertreter von Tourismus und Alpenverein teil.
Der Tiroler Landeschef kündigte neben den gesetzlichen Nachschärfungen auf Bundes- und Landesebene zudem einen Versicherungsschutz für Bauern an. Wer für diese Kosten aufkommen wird, wird noch mit Tourismus und Landwirtschaft verhandelt. Man werde aber garantiert eine Lösung finden. Außerdem hat Platter ein Hunde-Verbot auf der Alm ausgeschlossen.
Tödliche Kuh-Attacke
Im Sommer 2014 ist eine deutsche Urlauberin bei einer Wanderung mit ihrem angeleinten Hund auf der Alm eines Tiroler Landwirts von einer Mutterkuhherde tödlich verletzt worden. Der Bauer wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 490.000 Euro verdonnert. Wäre das betroffene Weiden-Gebiet eingezäunt gewesen, hätte der tragische Unfall laut Urteilsbegründung verhindert werden können. Er legte Berufung ein.
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