Prozess in Linz

Urteil da – Wut-Wirtin zahlte nicht für Helene Fischer

Eine Linzer Wirtin hat erneut für Aufregung gesorgt: Sie spielte Helene Fischer und Co – und zwar illegal. Sie wurde geklagt, jetzt ist das Urteil da. 

Oberösterreich Heute
Urteil da – Wut-Wirtin zahlte nicht für Helene Fischer
Eine Linzer Wirtin musste sich am Landesgericht verantworten. Grund: In ihren Betrieben spielte sie Helene-Fischer-Songs ohne Lizenz. 
Steinbrenner, Marco / Action Press / picturedesk.com, Daniel Scharinger

Die berüchtigte Wirtin – sie sperrte trotz Corona-Lockdown ihr Lokal auf – pfiff sich auch in diesem Fall nichts: Im vergangenen Jahr spielte sie Helene Fischers "Atemlos durch die Nacht" und Udo Jürgens' "Griechischer Wein" vor Gästen. Für die Beschallung hatte sie keine Lizenz. Daraufhin flatterte ihr eine Klage ins Haus.

4.810 Euro Gebühren sollte die Gastronomin deshalb nachzahlen. Ihr war bereits im Oktober 2022 mit einer Privatklage weiterhin von der Musik in zu spielen, die von der AKM geschützt ist. Das Kürzel steht für "Autoren, Komponisten und Musikverleger", der Verband kümmert sich um Urheberrechte.

Nicht zum Prozess erschienen

Die Frau hätte bereits am 18. Dezember am Linzer Landesgericht zum Prozess erscheinen sollen. Der konnte allerdings nicht stattfinden, da die Angeklagte nicht gekommen ist. Ende Dezember folgte der nächste Versuch, der ebenfalls verschoben werden musste, da die Beschuldigte wieder nicht aufgetaucht ist. 

Heute, Donnerstag, konnte der Prozess schließlich über die Bühne gehen. "Die Wirtin fasst 60 Tagessätze von je vier Euro aus", bestätigt eine Gerichtssprecherin gegenüber "Heute" einen Bericht der "Kronen Zeitung".

Die Frau muss daher nun in Summe 240 Euro plus Verfahrenskosten auf dem Zivilrechtsweg zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hintergrund des Vorfalls: Wer in einem Gastro-Betrieb Songs spielt, muss eine Abgabe an die AKM leisten. Deren Mitglieder bekommen eine Vergütung, wenn ihre Musik in der Öffentlichkeit verwendet wird.

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