Wirtschaft

Urteil: Café muss im Lockdown keine Miete bezahlen

Der Vermieter scheiterte mit einer Klage vor dem Höchstgericht. Weil der Betrieb wirtschaftlich nicht tragbar war, muss ein Café keine Miete zahlen.

Clemens Pilz
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Gastro-Betriebe mussten während des Lockdowns schließen.
Gastro-Betriebe mussten während des Lockdowns schließen.
Bild: Fotolia

Der Streit um ein Bäckerei-Café in einem Kärntner Gewerbepark endete jetzt – zumindest vorläufig – mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs. Das Geschäft muss für das Frühjahr 2020 und die Zeit zwischen November 2020 und Mitte Mai 2021 keine Miete bezahlen, denn während dieser Monate war der Betrieb wirtschaftlich nicht tragbar.

Wenn Geschäftslokale während der Corona-Ausgangsbeschränkungen nicht mehr oder nur zum Teil nutzbar waren, konnten deren Inhaber nämlich eine Reduktion der Miete verlangen. Im konkreten Fall ging es um ein Bäckerei-Cafe, das während es Lockdowns zwar Backwaren verkaufen hätte können. Das Geschäft mit Gebäck machte aber nur zehn Prozent des normalen Umsatzes aus und somit war eine Öffnung nicht tragbar, so das Urteil.

Reiner Bäckereibetrieb nicht tragbar

Da der Lokalbetreiber die Mietzahlungen verweigerte, klagte der Vermieter auf 16.000 Euro und Räumung des Geschäftslokals. Schon das Bezirksgericht Spittal an der Drau und das Landesgericht Klagenfurt wiesen seine Klage ab – der OGH bestätigte diese Entscheidungen nun. Die Begründung: Entscheidend sei nicht nur, was Mieter und Vermieter schriftlich im Vertrag festhalten, sondern auch, was sie mündlich vereinbaren. Da klar war, dass ein reiner Bäckereibetrieb nicht wirtschaftlich gewesen wäre, sei das Lokal "gänzlich unbrauchbar" gewesen.