Prozess am Dienstag

"Unser seliger Adolf" – 57-Jähriger steht vor Gericht

Vor drei Jahren legte ein Mann einen Kranz vor Hitlers Geburtshaus. Ein Doku-Film hielt die Szene fest. Am Dienstag steht der 57-Jährige vor Gericht.

Oberösterreich Heute
"Unser seliger Adolf" – 57-Jähriger steht vor Gericht
Der Angeklagte muss sich am Landesgericht Ried im Innkreis verantworten.
picturedesk.com/Daniel Scharinger

"Haben Sie das jetzt hingelegt", fragt Günter Schwaiger einen 57-Jährigen aus Berlin in seinem Dokumentarfilm "Wer hat Angst vor Braunau?". Nicht nur der Beginn des Film-Trailers, es ist außerdem der Start eines langwierigen Skandals.

Schon vor über drei Jahren, am 20. April 2021 – Hitlers Geburtstag, spielte sich die filmreife Szene ab: Der Deutsche legte einen Kranz vor das Geburtshaus des Diktators in Braunau am Inn (Bez. Braunau) ab. Auf der schwarzen Trauerschleife stand die Aufschrift "RIP-USA".

RIP steht für "Rest in Peace", USA üblicherweise für "United States of America". Was der Berliner mit "USA" meint, erklärt er selbst im Interview mit dem Regisseur: "Steht doch da: 'Unser seliger Adolf'".

Nazi-Wunsch-Kennzeichen

Daraufhin interviewte Schwaiger den Mann. Er soll ganz offen zugegeben haben, ein Bewunderer von Adolf Hitler zu sein. Gegen den mutmaßlichen Anhänger der NS-Ideologie spricht außerdem sein Auto-Kennzeichen.

Laut Anklage stand darauf "B-DF 1889". "Die Bezeichnung 'DF 1889‘ steht unserer Ansicht nach für 'Deutscher Führer‘ und das Geburtsjahr von Adolf Hitler", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zu den "OÖN".

Drei Jahre später dann die Bestätigung: Der 57-Jährige wurde bei der Staatsanwaltschaft Ried wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung angezeigt. Der Prozess hätte schon am 21. Mai dieses Jahres stattfinden sollen – der Angeklagte erschien aber nicht.

Prozess am Dienstag

Sein Verteidiger erklärte, dass der Mann aus beruflichen Gründen nicht nach Österreich reisen konnte. Er werde sich der Verhandlung stellen, komme aber "schließlich nicht aus der Nachbarschaft", wird der Strafverteidiger in den "OÖN" zitiert.

Das neue Datum für den zweiten Anlauf: Der 1. Oktober. Am Dienstag muss sich der 57-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, also am Landesgericht Ried vor einem Geschworenensenat verantworten.

Sollte er wieder nicht erscheinen, könnte der Angeklagte von Deutschland nach Österreich ausgeliefert werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm laut Strafgesetzbuch zwischen einem und zehn Jahren Haft.

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    ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 57-jähriger Berliner steht vor Gericht, weil er an Hitlers Geburtstag einen Kranz mit der Aufschrift "RIP-USA" vor dessen Geburtshaus in Braunau am Inn niedergelegt hat, wobei er "USA" als "Unser seliger Adolf" erklärte
    • Der Mann, der offen seine Bewunderung für Hitler zugab, erschien nicht zum ersten Gerichtstermin, weshalb der Prozess nun am Dienstag fortgesetzt wird
    red
    Akt.