Crash in Gegenverkehr

Unfall mit 1 Promille – "Desinfektionsmittel Schuld"

Ein Salzburger schleuderte in den Gegenverkehr und verletzte zwei Menschen schwer. Die Promille Alkohol im Blut sei mit Desinfektionsmittel begründet.

Newsdesk Heute
Unfall mit 1 Promille – "Desinfektionsmittel Schuld"
Besagte Unfallszenerie.
Feuerwehr Mühlbach am Hochkönig

Das erlebt man als Richter auch nicht alle Tage. Ein erst 22 Jahre alter Salzburger verunfallte im Juli in Dienten am Hochkönig, krachte in den Gegenverkehr. Er verletzte dabei zwei andere Verkehrsteilnehmer schwer. Wie sich kurz darauf herausstellte, hatte er rund eine Promille Alkohol im Blut.

Bei der nun anstehenden Gerichtsverhandlung lieferte er jedoch eine denkbar kuriose – im Wortlaut der Richterin "abstruse" – Begründung: Bei der Blutabnahme im Krankenhaus sei die Einstichstelle mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel behandelt worden. Nur deshalb sei Alkohol in seinem Blut nachgewiesen worden, berichtet der ORF Salzburg aus dem Prozesssaal.

Spätes Geständnis

Als auf Fachleute verwiesen wurde, die solch eine Erklärung als völlig unrealistisch zerpflückten, knickte der junge Pongauer – nach Beratungen mit seinem Verteidiger – schließlich doch ein und gestand, die Alkoholisierung selbst herbeigeführt zu haben.

Das Urteil: Acht Monate bedingte Haft, zudem 3.000 Geldstrafe und 10.000 Euro Schmerzengeld für die Verletzten. Einer Haftstrafe entging er nur durch sein spätes Geständnis. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt deshalb weiterhin.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 22-jähriger Salzburger verursachte im Juli einen Unfall mit rund einer Promille Alkohol im Blut und verletzte dabei zwei Menschen schwer
    • Vor Gericht behauptete er zunächst, das Desinfektionsmittel sei schuld an der Alkoholisierung, gestand jedoch nach Beratung mit seinem Verteidiger, selbst getrunken zu haben, und wurde zu acht Monaten bedingter Haft, einer Geldstrafe von 3.000 Euro und 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt
    red
    Akt.
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