Überraschende Bilanz

Unbelehrbar! So viele Raser mussten Auto bisher abgeben

Bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen darf die Polizei seit März das Fahrzeug beschlagnahmen. Zahlreiche Raser sind dennoch unbelehrbar.

Newsdesk Heute
Unbelehrbar! So viele Raser mussten Auto bisher abgeben
Seit März beschlagnahmte die Polizei vorübergehend 70 Fahrzeuge aufgrund gravierender Geschwindigkeitsüberschreitungen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Mit der im März in Kraft getretenen Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung kann die Polizei knallhart gegen Raser vorgehen. Die Behörden können nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Fahrzeuge der Lenker beschlagnahmen. Dafür muss im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 80 km/h und außerorts um 90 km/h überschritten werden.

Trotz der drohenden Konsequenzen drücken zahlreiche Temposünder in Österreich weiterhin aufs Gas. Wie Recherchen des "Standard" zeigen, wurden seit 1. März österreichweit 70 Fahrzeuge vorübergehend beschlagnahmt. Trauriger Spitzenreiter ist dabei Niederösterreich mit 18 abgenommenen Autos, knapp gefolgt von Tirol mit 15.

Laut dem Innenministerium und den zuständigen Stellen in den Bundesländern landet die Steiermark mit acht beschlagnahmten Fahrzeugen auf Platz drei der Raser-Tabelle. Im Burgenland, Kärnten und Wien mussten jeweils sieben Temposünder ihr Auto abgeben. Weitaus weniger schnell sind offenbar die Fahrzeuglenker in Vorarlberg – hier wurden nur vier Fälle registriert. Gar nur zwei Abnahmen gab es in Oberösterreich und der Steiermark.

Nur zwei Autos tatsächlich beschlagnahmt

Beinahe alle Raser erhielten ihre Fahrzeuge innerhalb der behördlichen Frist von 14 Tagen wieder zurück. Wie der "Standard" berichtet, wurde lediglich bei zwei Verkehrs-Rowdys die behördliche Beschlagnahmung bestätigt. Ein beiden Fällen soll nun in einem mehrstufigen Verfahren entschieden werden, ob es zu einer Versteigerung des Fahrzeugs kommt. Seit März gab es also in Österreich noch keine Versteigerung eines Raser-Fahrzeugs.

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