Nicht rechtskräftig
Üble Nachrede – Wiens ÖVP-Chef Karl Mahrer verurteilt
ÖVP-Landesparteiobmann Karl Mahrer wurde strafrechtlich verurteilt. Mildernd hielt ihm der Richter sein "hohes Alter" zugute. Er legt Berufung ein.
Am 26. März 2021 verschickte der ÖVP-Parlamentsklub eine "EILT"-Einladung zu einer Pressekonferenz, die nur 77 Minuten nach Ankündigung stattfinden sollte. Der damalige ÖVP-Sicherheitssprecher und Nationalratsabgeordnete Karl Mahrer sprach zum Thema "SPÖ/FPÖ/Neos/Pilz: Mittendrin statt nur dabei – der Oppositionsskandal im alten BVT".
Schwere Vorwürfe
"Peter Pilz, Hans-Jörg Jenewein und Helmut Brandstätter, soweit liegen die Tatsachen, berichtet durch die Medien, auf dem Tisch, haben sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft", behauptete der Spitzenpolitiker damals. Sie hätten ein "kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt" und waren "gegen die Sicherheit der Republik Österreich tätig".
Schwere Vorwürfe also, die der Wiener ÖVP-Chef aber leider nicht belegen konnte. Peter Pilz klagte, berichtet sein Medium "Zackzack", wegen übler Nachrede. Am Montag gab es deswegen am Wiener Landesgericht für Strafsachen einen Schuldspruch. 6.000 Euro – die Hälfte davon bedingt – muss Karl Mahrer zahlen. Außerdem muss er das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen.
"Hohes Alter" mildernd
Der Richter gab Pilz laut "Zackzack" in allen Punkten recht. Mildernd wurden demnach für Mahrer dessen Unbescholtenheit und das "hohe Alter" angeführt. Dieser wiederum wollte den Ex-BVT-Mann Martin Weiss in den Zeugenstand beordern, doch er war nicht auffindbar.
Mahrer meldete volle Berufung gegen das Urteil an. Es ist somit noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt. Weiter geht es nun in der nächsten Instanz.
Mahrer ortet "System"
Karl Mahrer rechtfertigt sich gegenüber "Heute" damit, sich lediglich auf entsprechende Medienberichte bezogen zu haben. "Die Vorgangsweise von Peter Pilz hat offensichtlich System. Es ist nicht das erste Mal, dass Pilz jemanden anklagt, der ihn kritisiert."
Den Wahrheitsbeweis zu erbringen sei ihm vor Gericht nicht gelungen, weil der BVT-Mann sich auf sein Aussageverweigerungsrecht und Pilz auf das Redaktionsgeheimnis berufe. "Diese Vorgehensweise stellt ein streng formelles Erfordernis in der Rechtsprechung dar, die Peter Pilz traditionell als Taktik gegenüber Kritikern anwendet."