"Gute Erfolgsaussichten"
Überfülltes Techno-Schloss! Besucher wollen Geld zurück
Ein Techno-Festival in einem Tiroler Schloss war heillos überfüllt. Der Veranstalter soll zu viele Karten verkauft haben – Besucher wollen klagen!
Nach dem chaotischen "Rave im Schloss"-Festival im Magic Castle in Seefeld – wir berichteten – formiert sich nicht nur der Widerstand der Besucher, sondern auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schaltet sich nun ein. Gegenüber "Heute" erklärte Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen des VKI: "Die Erfolgsaussichten sind gut – Besucher haben starke Ansprüche auf Rückerstattung und Schadenersatz." Der Veranstalter könnte somit schon bald mit einer Klagswelle konfrontiert werden.
5.000 Tickets statt erlaubten 1.500
Bereits bei der Ankunft am Festivalgelände begannen die Probleme. Es war deutlich mehr los, als es die genehmigte Kapazität von 1.500 Besuchern erlaubte. Insidern zufolge wurden zwischen 4.500 und 5.000 Tickets verkauft, damit war ein Chaos vorprogrammiert.
Die Besucher sind verärgert, viele fühlen sich betrogen und verlangen Gerechtigkeit. In einer WhatsApp-Gruppe haben sich bereits über 600 Betroffene zusammengeschlossen, um eine Sammelklage vorzubereiten. Die Bürgermeisterin von Seefeld unterstützt die Gruppe. "Wir fordern die volle Rückerstattung unseres Geldes", betont der Initiator der Gruppe.
VKI: Ansprüche auf Rückzahlung und Schadenersatz bestehen
Laut Leupold vom VKI haben die Besucher nicht nur Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketpreise. "Die Veranstaltung wurde aus Gründen abgebrochen, die der Veranstalter zu vertreten hat. Dies löst bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung der Eintrittspreise aus." Doch damit nicht genug: "Bei einem Verschulden des Veranstalters können die Betroffenen auch Schadenersatz für zusätzliche Kosten geltend machen – dazu gehören beispielsweise die Ausgaben für An- und Abreise oder Übernachtungen", fügt die Rechtsexpertin hinzu.
Leupold sieht vor allem bei einer Sammelklage hohe Erfolgschancen: "Die Beweislage spricht klar gegen den Veranstalter. Er hat weit mehr Tickets verkauft, als erlaubt, und konnte die Sicherheit der Besucher nicht gewährleisten." Besonders entscheidend könnte die Beweislastumkehr bei der Vertragshaftung sein: "Hier müsste der Veranstalter beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft – und das dürfte angesichts der Umstände äußerst schwierig werden."
So bringen Betroffene ihre Ansprüche durch
Für die Erfolgsaussichten einer Klage ist die Beweissicherung der Betroffenen von zentraler Bedeutung. Leupold rät dazu, alle relevanten Nachweise zu sichern – darunter Tickets, Rechnungen sowie Belege für Anreise- und Übernachtungskosten. Die Betroffenen müssen vor Gericht nachweisen, dass sie ein Ticket erworben haben und die Veranstaltung aufgrund von Fehlern des Veranstalters abgebrochen wurde. "Die Beweislastumkehr bei der Vertragshaftung erleichtert es den Klägern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Veranstalter müsste in diesem Fall beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft – und angesichts der überwältigenden Anzahl an Beschwerden dürfte das schwerfallen", so Leupold.
Massenklagen und Prozessfinanzierung
Für diejenigen, die rechtsschutzversichert sind, empfiehlt der VKI eine individuelle Klage. Doch es gibt auch die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen. "Eine Sammelklage bietet den Vorteil, dass die Ansprüche der Betroffenen gebündelt werden – das erhöht die Chancen auf Erfolg", erklärt Leupold. Dabei werden die Forderungen an eine Person oder Einrichtung abgetreten, die diese dann vor Gericht durchsetzt. Auch eine sogenannte Abhilfeklage könnte infrage kommen, die seit Juli 2024 in Österreich möglich ist und ähnlich wie eine Sammelklage funktioniert.
Leupold empfiehlt bei höheren Streitwerten, über eine Prozessfinanzierung nachzudenken: "In vielen Fällen ist eine externe Finanzierung der Klage sinnvoll, um das Kostenrisiko zu minimieren. Prozessfinanzierer übernehmen dabei die Verfahrenskosten und erhalten im Erfolgsfall einen Anteil am erstrittenen Betrag."
Die nächsten Schritte: Was können Betroffene jetzt tun?
Der VKI rät allen Betroffenen, sich umfassend über ihre Rechte zu informieren und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Für die Festivalbesucher in Seefeld könnte dies bedeuten, dass der Veranstalter schon bald ein eklatante Entschädigung zahlen muss.
Das Magic Castle – Eventlocation des Festivals – war nicht der Veranstalter und ist somit für die Durchführung des Events nicht verantwortlich. Die Verantwortung obliegt beim Veranstalter von 'Rave im Schloss'. Der Veranstalter war auf Anfragen von "Heute" weiterhin nicht erreichbar – weder per E-Mail, noch über Instagram. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Nach dem chaotischen "Rave im Schloss"-Festival im Magic Castle in Seefeld fordern wütende Besucher ihr Geld zurück und bereiten eine Sammelklage vor
- Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht gute Erfolgsaussichten für Rückerstattungs- und Schadenersatzansprüche, da der Veranstalter weit mehr Tickets verkauft hat als erlaubt und die Sicherheit der Besucher nicht gewährleisten konnte