21.000 Euro ORF-Beitrag

Überall, wo sie putzt: Firma muss 100x für ORF zahlen

Eine übersehene Regelung im ORF-Gesetz kommt vielen heimischen Betrieben derzeit teuer zu stehen. Sie müssen teilweise hundertfach ORF-Beitrag zahlen.

Newsdesk Heute
Überall, wo sie putzt: Firma muss 100x für ORF zahlen
Für jeden Ort, an sie putzt, muss die Firma ORF-Gebühr zahlen.
Daniel Scharinger / picturedesk.com

15,30 Euro ORF-Beitrag plus Landesabgabe statt etwas über 20 Euro GIS – das war die Kostenreduktion, mit denen die Regierung die Rundfunk-Reform groß bewarb. Für einige Firmen wird die neue Regelung nun aber zum Albtraum. Eine Regelung, die so nicht gewollt sein kann, sorgt derzeit für zigfache Kostensteigerungen.

Denn der neue ORF-Beitrag ist auch von Unternehmen zu entrichten und hier an die Kommunalsteuer geknüpft. Thomas Schiefer, Geschäftsführer eines Reinigungsbetriebs, äußerte bereits im Jänner gegenüber der "Kleinen Zeitung" eine üble Vorahnung. Er ist an allen der 170 Standorte, an denen geputzt wird, kommunalsteuerpflichtig, würde heißen: 170-mal ORF-Gebühr.

21.262 Euro ORF-Beitrag

Immerhin seien Gebührenvorschreibungen auf 100 Standorte begrenzt. Kurios: An den meisten Adressen zahlen jedoch ohnehin die Auftraggeber selbst bereits den ORF-Beitrag. Trotzdem flatterte jetzt die Zahlungsaufforderung für 2024 ein. Darin fordert die OBS von der Reinigungsfirma 100 ORF-Beiträge in Höhe von 18.360 Euro plus 2.901,60 Euro Landesabgaben, macht insgesamt 21.261,60 Euro.

Die GIS-Gebühren betrugen vergangenes Jahr 357,12 Euro. "Nun steigen die Kosten auf das 60-fache an", rechnet Schiefer in der "Kleinen Zeitung" vor.

Vier Beträge pro Standort

Einen Branchenkollegen traf es sogar noch schlimmer. Dieser bietet Reinigungsdienstleistungen, Bewachungsservice und Arbeitskräfteüberlassung an. Alle Betätigungsfelder sind in einer eigenen Gesellschaft organisiert. Er muss deswegen teilweise an manchen Standorten drei ORF-Beiträge zahlen, obwohl dort auch sein Auftraggeber bereits einen ORF-Beitrag blecht. "Er rechnet jetzt mit 60.000 Euro."

Einspruch angekündigt

Reinigungsunternehmer Thomas Schiefer wiederum will gegen die Gebührenvorschreibung Beschwerde einlegen und hat bereits um einen Bescheid angesucht, um diesen zu beeinspruchen. Der Grund: Die Firma putzt an Standorten in Kärnten, Steiermark, Tirol und Burgenland. Die Landesabgabe ist dort jeweils unterschiedlich hoch. "Ob ich mir aussuchen kann, dass die 100 verbliebenen Gemeinden jene sind, die in einem Bundesland liegen, wo keine Landesabgabe fällig wird, oder ob das nach einem Schlüssel zugeteilt wird, konnte niemand beantworten."

Finanzministerium reagiert

Nun, über ein Jahr nach Beschluss des Gesetzes, hat auch die Regierung offenbar erkannt, dass solche Fälle nicht auftreten dürften. OBS und Finanzministerium sei zugetragen worden, dass in bestimmten Konstellationen Fälle von Mehrfachbelastung auftreten, heißt es in einer Mitteilung vom 12. Juli.

"OBS und BMF teilen die Auffassung, dass derartige Konstellationen nicht intendiert sind und stehen dazu in intensivem Austausch." Eine automatisierte Erfassung der Fallzahlen sei nicht möglich, technische Lösungsansätze würden derzeit geprüft werden.

Immerhin. "Im Rahmen der diesjährigen Beitragseinhebung wird eine Entlastung im Erstattungsweg in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund darf den betroffenen Betrieben Verständnis für den aufgrund der Vorschreibung entstandenen Unmut versichert werden. Gleichzeitig wird um Geduld ersucht, um eine zeitnahe Lösung auf den Weg bringen zu können, die den Betrieben auch die Führung eines Verwaltungsverfahrens, welches zusätzliche Kosten und Mühen bedeuten würde, erspart."

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