Klage vor Gericht

Über 400 Euro – so holst du dir Handy-Pauschale zurück

Mehrere Urteile gegen die Servicepauschale bei Handy-Verträgen sind bereits rechtskräftig. Doch wer Geld sehen will, muss wohl klagen.

Österreich Heute
Über 400 Euro –  so holst du dir Handy-Pauschale zurück
Handy-Kunden können sich unter Umständen bis zu 455 Euro "Service-Pauschale" zurückholen.
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Seit einigen Jahren besteht in vielen Branchen die Praxis, Kunden neben einem monatlich zu zahlenden Grundentgelt auch eine zusätzliche Pauschale ("Servicepauschale") zu verrechnen. Die Arbeiterkammer (BAK) hat nun Verbandsklagen gegen die Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei eingereicht. Laut deren Ansicht steht der Verrechnung keine entsprechende Gegenleistung gegenüber.

Ein Erfolg der Klagen hätte massive Konsequenzen. Die Mobilfunkanbieter könnten bis zu 500 Millionen Euro an ihre Konsumenten zurückzahlen müssen.

Bis zu 455 Euro einklagen

Derzeit haben betroffene Kunden die Gelegenheit, sich unter Umständen bis zu 455 Euro zurückzuholen – allerdings ist es in vielen Fällen aktuell noch notwendig, zu klagen. Darauf hat sich beispielsweise Anwalt Matthias Strohmayer spezialisiert. Ob auch dir eine Rückzahlung zustehen könnte, kannst du HIER vorab prüfen lassen.

Erst im Mai haben Kunden, die dagegen klagten, Recht bekommen. Die sechs rechtskräftigen Urteile führten dazu, dass sowohl A1 und Magenta die Gebühr zurückzahlen müssen – "Heute" hat berichtet. Die Arbeiterkammer hat bereits Anfang des Jahres Verbandsklagen eingereicht. Man rechnet mit einem Urteil des Oberste Gerichtshofs (OGH) im Laufe des nächsten Jahres.

Brisant: Trotz der Klagen heben die beiden Mobilfunkanbieter weiterhin fleißig eine "Servicepauschale" bei ihren Kunden ein. Sie sind zuversichtlich, dass die Verfahren nach ihren Vorstellungen verlaufen werden.

Im Zusammenhang mit Fitnesscenterverträgen hat der OGH bereits früher mehrfach klargestellt, dass die Verrechnung von Entgelten ohne konkrete Zusatzleistung und ohne nachvollziehbare Kosten aufseiten des Unternehmers unzulässig ist. Telekom-Anbieter hatten bisher argumentiert, dass diese Rechtsprechung des OGH nicht auf sie übertragbar sei.

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Auf den Punkt gebracht

  • Die Arbeiterkammer hat Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei eingereicht, da sie der Meinung sind, dass die eingehobene Service-Pauschale keine entsprechende Gegenleistung bietet
  • Ein Erfolg der Klagen könnte dazu führen, dass Mobilfunkanbieter bis zu 500 Millionen Euro an Konsumenten zurückzahlen müssen
  • Betroffene Kunden könnten sich bis zu 455 Euro zurückholen, jedoch ist es derzeit wahrscheinlich nur über eine Klage möglich
  • Anbieter sprechen von Einzelfällen und warten auf das Ergebnis der Klage, wobei sie zuversichtlich sind, dass das Urteil zugunsten der Handyanbieter ausfällt
red
Akt.