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Türke nach Cyber-Angriffen auf Österreich enttarnt
Der Flughafen Wien, mehrere österreichische Ministerien, das Bundesheer, der Nationalrat, die Nationalbank und große Unternehmen wie A1 wurden in den vergangenen Monaten von einem Cyber-Terroristen angegriffen. Bereits anfangs bestand der Verdacht, dass die Angriffe von türkischer Seite aus stattfanden. Nun wurde der 29-Jährige Arslan A. als Verantwortlicher enttarnt - und in den USA ausfindig gemacht, berichtet der "Kurier".
Der Flughafen Wien, mehrere österreichische Ministerien, das Bundesheer, der Nationalrat, die Nationalbank und große Unternehmen wie A1 wurden in den vergangenen Monaten von einem Cyber-Terroristen angegriffen. Bereits anfangs bestand der Verdacht, dass die Angriffe von türkischer Seite aus stattfanden. Nun wurde der 29-Jährige Arslan A. als Verantwortlicher enttarnt – und in den USA ausfindig gemacht, berichtet der "Kurier".
Ausgeforscht wurde der Türke laut Bericht vom Heeresnachrichtenamt. Bevor er von Österreichs Justiz belangt wird, befassen sich aber erst die amerikanischen Behörden mit dem Verdächtigen. Das Heeresnachrichtenamt machte Arslan A., der unter dem Pseudonym "Osman T." und "General Osman" auftrat, im US-Bundesstaat Kentucky im Ort Bowling Green ausfindig.
Wohnt in Luxus-Bungalow
Dort bewohnt A. laut "Kurier" mit seinem Bruder und seinem Cousin einen Luxus-Bungalow und arbeitet laut eigenen Angaben als "Cybersicherheitsfachmann". Auf Facebook präsentiert er sich aber in einer Uniform der türkischen Fallschirmjäger und trägt ein Sturmgewehr. Aufnahmen von ihm wurden nachweislich auf einem türkischen Truppenübungsplatz gemacht.
Haftbefehl erwartet
Neben Österreich waren auch Ziele in Israel, im Irak und den USA im Visier des Mannes – deswegen wird nun geprüft, ob A. im Auftrag des türkischen Geheimdienstes gehandelt hat oder ein "Einzelkämpfer" war. Nachdem Österreich die USA informiert hatten, wurden A.s Internetprofile lahmgelegt, sein Bungalow steht zum Verkauf. A. selbst dürfte auf der Flucht sein, mit einem internationalen Haftbefehl wird aber gerechnet.