Bei Razzia aufgeflogen
Trotz Tripper – Prostituierte arbeitete einfach weiter
Trotz einer Infektion mit einer Geschlechtskrankheit hat eine Prostituierte in der Steiermark weiter gearbeitet. Sie muss nun vor Gericht.
Die 31-Jährige Rumänin war bei Kontrollen der Polizei in der Rotlichtszene aufgefallen. Trotz eines positiven Texts auf Gonorrhö (Tripper) übte sie weiter ihren Beruf aus und nahm dabei in Kauf, die Krankheit weiterzuverbreiten.
Angeklagte unbescholten und geständig
Dafür muss sie sich nun vor Gericht verantworten. Ihr wird vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vorgeworfen. "Meine Mandantin wird heute die volle Verantwortung übernehmen, sie hat sich auch freiwillig dem Verfahren gestellt", zititert die "Kleine Zeitung" ihren Anwalt beim Prozess.
Die Frau, die gerichtlich unbescholten war und sich geständig zeigte, kam mit einer Diversion von 630 Euro davon. Als sie von der Polizei zum Test gebracht wurde, war sie schon wieder gesund, meinte ihr Anwalt.
Frau hatte keinen "Deckel"
Mitangeklagt war auch der Verantwortliche des Laufhauses. Er soll der 31-Jährigen trotz des positiven Tests ein Zimmer zur Verfügung gestellt haben, um ihre Arbeit auszuüben. Er wurde aber schlussendlich freigesprochen, weil der Richter nicht eindeutig sagen konnte, ob der Mann die Möglichkeit gehabt hätte, die Rumänin von ihrer Arbeit abzuhalten.
Die Frau ist aufgeflogen, weil sie bei der Razzia keinen "Deckel" vorweisen konnte, berichtet die "Kleine Zeitung". So wird innerhalb der Branche der Gesundheitsnachweis für Prostituierte genannt. Sexualdienstleister werden alle sechs Wochen auf Gonorrhö und alle zwölf Wochen auf HIV und Syphilis getestet. Wird eine Krankheit festgestellt, wird der "Deckel" einbehalten, bis man wieder genesen ist.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Prostituierte in der Steiermark arbeitete trotz einer Gonorrhö-Infektion weiter und muss sich nun vor Gericht verantworten
- Sie wurde bei Kontrollen der Polizei aufgegriffen und wird beschuldigt, vorsätzlich Menschen durch übertragbare Krankheiten gefährdet zu haben
- Ihr wird vorgeworfen, trotz des positiven Tests weiter gearbeitet zu haben, während der Verantwortliche des Laufhauses freigesprochen wurde, da unklar war, ob er die Möglichkeit hatte, die Frau von ihrer Arbeit abzuhalten