Jetzt auch offiziell

Transitstreit! Italien klagt jetzt Österreich

Wegen Tiroler Anti-Transit-Maßnahmen klagt nun die italienische Regierung. Eine entsprechende Klage wurde jetzt an die EU-Kommission geschickt.

David Winter
Transitstreit! Italien klagt jetzt Österreich
Der Transitstreit zwischen Österreich und Italien spitzt sich zu. (Symbolbild)
EXPA / APA / picturedesk.com

Wegen der Tiroler Anti-Transit-Maßnahmen klagt Italien vor dem Europäischen Gerichtshof jetzt gegen Österreich. Die italienische Regierung hat die EU-Kommission am Donnerstag aufgefordert ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wie Italiens Verkehrsminister Salvini auf APA-Anfrage mitteilte.

Grund für die Klage sind Maßnahmen von Tirol gegen Lkw auf der Brennerstrecke. Um den Transit-Verkehr zu regulieren, hat das Bundesland zuletzt Maßnahmen wie ein Lkw-Dosiersystem oder Wochenend- und Nachtfahrverbote ergriffen. Italien sieht darin den Grundsatz des freien Warenverkehrs verletzt. "Wie versprochen, wir haben den Worten in Sachen Transit Taten folgen lassen, zum ersten Mal in der italienischen Geschichte", erklärte Matteo Salvini.

Mattle will Italiens Druck nicht nachgeben

Tirols Landeshauptmann Anton Mattle ist von diesem Schritt nicht überrascht. „Der italienische Verkehrsminister legt es darauf an und klagt gegen unsere Notmaßnahmen und damit gegen die Tirolerinnen und Tiroler. Als Landeshauptmann werde ich die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen vor jeder Institution dieser Welt begründen, erklären und verteidigen", betont Mattle.

Gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" verweist er auf die starke Belastung der Brennerroute: "Jeder sieht und spürt, dass entlang des gesamten Brennerkorridors Gesundheit, Umwelt und Infrastruktur überstrapaziert sind." Es brauche deshalb nicht weniger, sondern mehr Maßnahmen. Mattle will dem Druck des italienischen Verkehrsministers und seiner Transit-Lobby nicht nachgeben, betonte er.

So geht es jetzt weiter

Innerhalb von drei Monaten muss die Kommission nun über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich entscheiden. Österreich bekommt dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die beteiligten Staaten können sich schriftlich und mündlich äußern. Gibt die EU-Kommission keine Stellungnahme ab oder sieht sie von einer Klage ab, kann Italien direkt vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

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