Haustiere

Mit 8 Wochen Einzelhaft – EU überdenkt Kälberhaltung

Auch wenn man Österreichern prinzipiell ein großes Maß an Tierliebe zuschreibt, so haben wir am Nutztier-Sektor noch einiges zu lernen. 

Christine Kaltenecker
Bereits vor der achten Lebenswoche wird ein Kälbchen in sogenannte Iglus gepfercht - Auch in Österreich. 
Bereits vor der achten Lebenswoche wird ein Kälbchen in sogenannte Iglus gepfercht - Auch in Österreich. 
©VGT.at

Ein neues wissenschaftliches Gutachten der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) empfiehlt die Gruppenhaltung von Kälbern anstatt der sogenannten Kälber-Iglus, also Einzelboxen. Bis Ende 2023 möchte die EU-Kommission neue Haltungsrichtlinien für die Milchproduktionsstätten und Kälbermasten erarbeiten. 

So sind die österr. Gesetze

Das österreichische Tierschutzgesetz erlaubt derzeit die Einzelhaltung von Kälbern, die weniger als acht Wochen alt sind. Ab acht Wochen müssen die Kälber in Gruppen gehalten werden, es sei denn, es gibt weniger als sechs Kälber am Betrieb. Vielerorts werden besonders die jungen Kälber deshalb in Einzelbuchten untergebracht – als Witterungsschutz sollen oft Plastik-Iglus dienen. Obwohl die Seitenwände der Einzelboxen Blick- und Berührungskontakt erlauben sollen, können art- und altersspezifische Verhaltensweisen in der Einzelhaltung oft nicht ausgelebt werden.

Kälber der EU haben kein schönes Leben.
Kälber der EU haben kein schönes Leben.
©VGT.at

Die Empfehlung der EFSA nach ausführlichen Studien: Kälber sollen direkt nach der Trennung von der Mutter mit 2-7 Tieren ähnlichen Alters in Gruppen gehalten werden. Auch das Platzangebot pro Tier soll erhöht werden. Mindestens 3m² seien laut den Empfehlungen nötig, damit Kälber entspannt liegen können – mindestens 20m² braucht es, wenn auch Spielverhalten ermöglicht werden soll. Derzeit sieht das Tierschutzgesetz in der 1. Tierhaltungsverordnung nur zwischen 0,96-1,6m² pro Kalb in Einzelbuchtenhaltung vor (je nach Alter).

Verein gegen Tierfabriken begrüßt wichtigen Schritt

Isabell Eckl vom Verein gegen Tierfabriken würde den wichtigen, neuen Schritt begrüßen: "Wir sehen am Beispiel Österreichs, dass wichtige Tierschutz-Anliegen in strengen Tierschutzgesetzen umgesetzt werden müssen statt in freiwilligen Empfehlungen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung, in diesem Fall die Milchproduktion und Kälbermast, unterliegen dem Profitstreben – die Tiere müssen durch Gesetze geschützt werden, nicht durch die Freiwilligkeit einzelner Landwirte. Ein Verbot der Einzelhaltung von Kälbern ist ein enorm wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Neugeborene Babys vollkommen alleine in eine Box zu stecken, ist einfach nicht in Ordnung." 

Zumindest ein Tag mit Mama? 

Die meisten Kälber von Milchkühen werden sofort nach der Geburt von ihren Müttern getrennt. Das steht dem Tierwohl entgegen, wie das EFSA-Gutachten nun bestätigt. Mindestens einen Tag sollen Kuhmutter und Kalb zusammenbleiben dürfen, um Isolationsstress der Tiere zu mindern. Dies wird von Tierschützern bereits seit langem gefordert. Die Versorgung mit ausreichend Raufutter und weicher Einstreu für die Kälber sind weitere Bausteine im Empfehlungsfazit der Wissenschaftler.