Vermieter will nicht zahlen
Therme kaputt – Zweifach-Mama bleibt auf Kosten sitzen
Eine kaputte Gastherme mitten im Jänner ließ Gertrud M. verzweifeln. Denn ihr Vermieter wollte partout nicht zahlen. Dann kam die MieterHilfe.
Das betraf auch Gertrud M. Die verzweifelte Frau meldete sich in der ersten Jännerwoche bei der MieterHilfe. Denn mitten in einer der kältesten Jahreszeiten war die Gastherme in ihrer Wohnung war defekt geworden. Die Alleinerzieherin mit zwei Kindern wusste sich nicht mehr zu helfen.
Gesetz klärt eindeutig auf
Gertud M. lebt in einer Altbauwohnung der Kategorie A in Wien-Ottakring. Sie lässt ihre Therme jährlich wie vorgeschrieben vom Installateur warten. Als die Therme Anfang Jänner dann aber plötzlich den Geist aufgab, weigerte sich der Vermieter, sich um die Reparatur zu kümmern. Die Wienerin wandte sich daraufhin an die MieterHilfe.
Sie hatte Glück, denn natürlich ist die Frage der Thermenerhaltung im Mietrechtsgesetz eindeutig geklärt. Zwar müssen sich die Mieter regelmäßig um die Wartung der Therme kümmern, aber die Vermieter sind für die Erhaltung von den mitvermieteten Wärmeaufbereitungsgeräten zuständig, so das Mietrecht.
Reparatur auf Kosten des Vermieters
In diesem Fall konnte Frau M. also rasch geholfen werden. Denn schon ein Anruf bei der Hausverwaltung und ein Hinweis auf diese Rechtslage reichten aus. Ein Installateur kam vorbei und reparierte die Gastherme – natürlich auf Kosten des Eigentümers beziehungsweise Vermieters.
Die MieterHilfe rät, auf jeden Fall der Verpflichtung der Thermenwartung nach zu kommen. Am besten die regelmäßige Wartung von einem Fachbetrieb durchführen lassen und die Unterlagen und Belege dafür für die Dauer des Mietverhältnisses gut aufbewahren.