Wien-Anschlag

Terror-Prozess: Angeklagter nun als Zivildiener tätig

Ein Angeklagter (23) ist mittlerweile Zivi und hilft Flüchtlingen. 

Österreich Heute
Terror-Prozess: Angeklagter nun als Zivildiener tätig
Einer der Angeklagten (hinten im Bild) ist als Zivildiener inzwischen tätig.
Helmut Graf

Wegen Formalfehlern hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Urteile aufgehoben. Nun saßen am Mittwoch (7.2.) jene beiden Männer (24, 23 Jahre) vor dem Richter, die man im ersten Prozess wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt hatte. 

Teilbedingte Strafen

Am Mittwoch setzte es zwei erneut teilbedingte Haftstrafen für das Duo. "Es bleibt im Prinzip so, wie es war", so der Richter. 18 Monate, davon sechs Monate unbedingt, lautet das Urteil für den 24-Jährigen. Der zweite Angeklagte (23) fasste 21 Monate, davon sieben Monate unbedingt im Gefängnis aus. Beide sind schon längere Zeit wieder auf freiem Fuß, saßen ihre Strafen bereits in der U-Haft ab. 

23-Jähriger ist Zivildiener

Im Prozess kam nun ein interessantes Detail ans Tageslicht: Der 23-Jährige arbeitet derzeit als Zivildiener – ausgerechnet in einer Beratungsstelle für geflüchtete Menschen. Diakonie-Sprecherin Roberta Rastl-Kircher bestätigte das gegenüber der APA. Der Mann habe sich aus eigener Initiative um die Stelle beworben, so die Sprecherin. Von seiner Terror-Vergangenheit habe man nichts gewusst.

"Man lobt ihn in den höchsten Tönen"

Der 23-Jährige sei bisher auch nicht negativ aufgefallen, im Gegenteil. "Man ist sehr zufrieden mit ihm und lobt ihn in den höchsten Tönen." Der Mann führe handwerkliche Arbeiten aus, habe nur am Rande mit den Flüchtlingen zu tun. Seine Religion lebe er nur "sehr dezent" aus. Werbung für den Islam habe der 23-Jährige keine gemacht, auch habe er nicht versucht, Leute für religiöse Dinge zu begeistern. 

Vor Gericht zeigte sich der Erstangeklagte geständig, Propaganda-Clips von Terrorbanden geteilt zu haben. Den Großteil der Videos soll er aber bereits im Jahr 2015 geteilt haben. Der Zweitangeklagte meinte, er habe Propaganda-Videos nur in eine leere WhatsApp-Gruppe gestellt, um sie später ansehen zu können. Die Staatsanwaltschaft nahm ihm das nicht ab, sprach von einem "Märchen". 

Die beiden Angeklagten nahmen die Urteile an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Sprüche sind somit noch nicht rechtskräftig. 

Prozess im März

In einem Monat gibt es die nächste Prozess-Wiederholung. Am 5. und 7. März stehen drei Komplizen des Attentäters erneut vor Gericht. Das Erstgericht hatte sie zu Haftstrafen von 19 Jahren, 20 Jahren und lebenslänglich verurteilt. Daran wird vermutlich wenig geändert werden. 

Der OGH hatte die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation aufgehoben. Man hatte Fehler in der Rechtsbelehrung der Geschworenen und der Formulierung des Wahlspruchs kritisiert.

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