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Terror in Wien: Muss ich trotzdem zur Arbeit gehen?
Die Bürger sollen zu Hause bleiben, so die Regierung. Aber darf man deshalb wirklich der Arbeit fern bleiben? Das sagt der Arbeitsrechtsexperte.
Wien befindet sich nach dem Terroranschlag in der vergangenen Nacht im Ausnahmezustand. Die Schulpflicht wurde für Dienstag, den 3. November 2020, aufgehoben und Bundeskanzler Sebastian Kurz hat die Bürger und Bürgerinnen dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben - insofern dies möglich ist. Darf deshalb jetzt jeder von seiner Arbeit fern bleiben oder müssen wir, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, sogar in den 1. Wiener Gemeindebezirk fahren?
Wir haben bei dem Arbeitsrechtsexperten Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer Wien nachgefragt:
Wien wurde aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Muss ich jetzt dennoch zur Arbeit fahren?
Alexander Tomanek: In erster Linie sollte man mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen. Eventuell kann über Home-Office-Möglichkeiten gesprochen werden, ein Modell, das aufgrund von Corona derzeit sehr gängig ist. Ob es sich hier um einen tatsächlich Dienstverhinderungsgrund handelt, kann so rechtlich nicht beantwortet werden.
Auch wenn sich meine Arbeitsstelle im 1. Bezirk befindet?
Ja. Sollte jemand allerdings so sehr unter Schock stehen, ist mein erster Tipp, einen Arzt aufzusuchen. Der entscheidet dann, ob man in der Lage ist, seine Arbeit aufzunehmen.
Kann mein Arbeitgeber in dieser Situation auf meine Anwesenheit bestehen?
Ja, es wird Arbeitgeber geben, die dennoch darauf bestehen. Um dies aufzuheben, ist eine Presseaussendung der Regierung zu wenig.
Wenn ich nicht erscheine, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Das ist im Augenblick schwer zu sagen. Ein Streit über einen Endgeltanspruch für den Tag ist möglich. Aber so weit soll es erst gar nicht kommen, deshalb bitte unbedingt mit dem Arbeitgeber über die Situation sprechen. Sollte heute doch jemand rausgeschmissen werden, dann unbedingt bei der Arbeiterkammer melden!