IP-Adresse & Telefon!

Telegram gibt Behörden mehr Daten von Verdächtigen

Telegram wurde schon lange vorgeworfen, nicht ausreichend mit Behörden zu kooperieren. Dann wurde der Gründer in Paris festgenommen.

20 Minuten
Telegram gibt Behörden mehr Daten von Verdächtigen
Telegram will künftig Telefonnummern und IP-Adressen von Verdächtigen weitergeben.
REUTERS

Plötzlich ist dieses soziale Netzwerk bereit, zu kooperieren. Der Chatdienst Telegram wird nach der zeitweisen Festnahme des Gründers Pawel Durow mehr Informationen mit Ermittlern teilen. Den Behörden sollen künftig bedeutende Daten zugespielt werden.

Telegram werde auf offizielle Anfrage künftig die Telefonnummer und die IP-Adresse von Verdächtigen mitteilen, heißt es in einer neuen Version der Datenschutz-Richtlinie des Dienstes. Bisher war das nur für Terrorverdächtige vorgesehen.

Jetzt ist aber allgemein von dem Verdacht "krimineller Handlungen" die Rede. Zugleich werde Telegram eine rechtliche Bewertung der Anfrage vornehmen, bevor die Informationen weitergegeben werden. Die IP-Adresse kann unter Umständen Hinweise auf den Aufenthaltsort eines Nutzers geben.

Gründer unter Druck

Durow schrieb in einem Beitrag bei Telegram, mit der Änderung solle Missbrauch der Suchfunktion des Online-Dienstes verhindern, die einige "für den Verkauf illegaler Artikel" genutzt hätten. Er war in Frankreich mehrere Tage in Gewahrsam, ist gegen Auflagen auf freiem Fuß und darf Frankreich nicht verlassen.

Die Ermittler in Paris werfen Durow vor, unzureichend mit Behörden zu kooperieren. Der Verdacht steht im Raum, er habe sich dadurch des Drogenhandels, der Geldwäsche, des Betrugs und mehrerer Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch mitschuldig gemacht. Telegram wurde auch insgesamt oft vorgeworfen, nicht konsequent genug gegen kriminelle Aktivitäten vorzugehen. Der Dienst wies das stets zurück.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Telegram will künftig mehr mit Behörden kooperieren
    • Die Datenschutz-Richtlinien wurden entsprechend geändert
    • Beim Verdacht "krimineller Handlungen" sollen Daten weitergegeben werden
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    Akt.