Arbeitszeit-Streit

Techniker entlassen – AK fordert 4.400 Euro Lohn nach

Der 51-Jährige soll Arbeitszeitaufzeichnungen manipuliert haben - die AK beriet den Mann und verhalf ihm zu seinem Recht.

Niederösterreich Heute
Techniker entlassen – AK fordert 4.400 Euro Lohn nach
Markus Wieser und die Arbeiterkammer halfen einem Klimatechniker.
vyhnalek.com

"Arbeitszeitbetrug". Mit dieser Begründung wurde ein Klimatechniker nach etwas mehr sechs Monaten in einem Betrieb im Bezirk Baden entlassen.

Er soll im Außendienst falsche Arbeitszeiten angegeben haben. Der 51-Jährige fühlte sich ungerecht behandelt und wandte sich an die Arbeiterkammer.

Vorwurf war nicht zu beweisen

Dort erklärte der Arbeitnehmer, dass er für die Arbeitszeitaufzeichnungen extra seine Kollegen um Hilfe gebeten hat, um keine Fehler zu machen. Der Vorwurf der Arbeitszeitmanipulation war auch nicht zu beweisen. Daher musste der Dienstnehmer laut Arbeitsrecht so gestellt werden, als wäre er unter Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen worden. Der Kollektivvertrag des Klimatechnikers sah in diesem Fall sechs Wochen vor.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel

    Berechtigte Ansprüche ausbezahlt

    Dem Mann fehlte aber auch noch der Lohn des vergangenen und der anteilige Lohn des laufenden Monats. Auch das Weihnachtsgeld war nicht in korrekter Höher ausbezahlt worden, die Urlaubsersatzleistung für die noch nicht verbrauchten Urlaubstage war ebenfalls noch offen. Die AK-Expertinnen und Experten berechneten die korrekte Höhe der Ansprüche und forderten sie beim Betrieb ein. "Schließlich erhielt der Arbeitnehmer mehr als 4.400 Euro an berechtigten Ansprüchen nachbezahlt", sagte Markus Wieser, der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich.

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Arbeiterkammer half einem Techniker, der wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs entlassen wurde, zu seinem Recht und erwirkte eine Nachzahlung von über 4.400 Euro an berechtigten Ansprüchen
    • Der 51-jährige Mann soll Arbeitszeitaufzeichnungen manipuliert haben, dieser Vorwurf ließ sich jedoch nicht beweisen, und die AK unterstützte ihn erfolgreich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche
    red
    Akt.